Begründung: Im Oktober 1998 eröffnete die Klägerin bei der Beklagten ein Nummernkonto, über das in weiterer Folge Wertpapiergeschäfte abgewickelt wurden. In dieser Hinsicht wurde der Beklagten ein Vermögensverwaltungsauftrag erteilt. Nach dem nur rudimentär erhobenen Kundenprofil sollten „variable Erträge“ erzielt werden. Die Auswahl der Wertpapiere und die Zusammensetzung des Portfolios bestimmte in erster Linie der zuständige Mitarbeiter der Beklagten. Die Veranlagung erfolgte übe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf7bABGB §1295 IIf7fABGB §1295 IIf7gABGB §1299 EABGB §1299 GBörseG allgBörseG §80KMG allgKMG §11 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Prospekthaftung im allgemeinen Zivilrecht beruht auf einer Weiterentwicklung der Haftung für culpa in contrahendo. Insbesondere den Emittenten treffen gegenüber dem Publikum Informationspflichten, die den vorvertraglichen Aufklärungspflichten entsprechen. Auch die den Emittenten nach § 11 Abs 1 Z 1 KMG treff... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf7bABGB §1295 IIf7fABGB §1295 IIf7gABGB §1299 EABGB §1299 GBörseG allgBörseG §80KMG allgKMG §11 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Prospekthaftung im allgemeinen Zivilrecht beruht auf einer Weiterentwicklung der Haftung für culpa in contrahendo. Insbesondere den Emittenten treffen gegenüber dem Publikum Informationspflichten, die den vorvertraglichen Aufklärungspflichten entsprechen. Auch die den Emittenten nach § 11 Abs 1 Z 1 KMG treff... mehr lesen...