B e g r ü n d u n g : Bei einem Verkehrsunfall in Kärnten am 27. 4. 2008 wurde der in Kärnten wohnhafte Kläger als Beifahrer eines von ihm gehaltenen, vom Zweitbeklagten gelenkten PKW, der vom Kläger beim erstbeklagten Versicherer haftpflichtversichert worden war, schwer verletzt. Der Kläger begehrt mit der Behauptung, der Unfall sei vom Zweitbeklagten wegen überhöhter Geschwindigkeit und Alkoholisierung verschuldet worden, Schmerzengeld und den Ersatz weiterer Schäden. Zum Beweis f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. 9. 2005 wurde der Vater des Klägers als Fahrgast der Seilbahn der viertbeklagten Partei, deren Komplementärin die fünftbeklagte Partei ist, getötet, als bei einem über die Seilbahntrasse geführten Hubschraubertransportflug infolge einer Fehlfunktion der Auslösevorrichtung eine transportierte Außenlast samt Lastengehänge aus großer Höhe auf den Förderstrang der Liftanlage fiel. Eine Gondel stürzte samt Insassen aus ca 10 m Höhe zu Boden. Der Erstbeklagte ... mehr lesen...
Begründung: Am 5. 9. 2005 wurde die Mutter der beiden Kläger als Fahrgast der Seilbahn der ehemals Viertbeklagten (deren Komplementärin die ehemals Fünftbeklagte ist) getötet, als bei einem über die Seilbahntrasse geführten Hubschrauber- Transportflug der ehemals Zweitbeklagten infolge einer Fehlfunktion der Auslösevorrichtung eine transportierte Außenlast samt Lastengehänge aus großer Höhe auf den Förderstrang der Liftanlage fiel. Eine Gondel stürzte samt Insassen aus ca 10 m Höh... mehr lesen...
Norm: AKHB 1988 Art6 Abs2 Z2KHVG 1987 §24KHVG 1994 §28VersVG §6 Abs2
Rechtssatz: Die vom Obersten Gerichtshof vor Aufhebung des § 268 ZPO durch den Verfassungsgerichtshof vertretene Rechtsansicht, die in einem verurteilenden Erkenntnis eines Strafgerichts festgestellte Alkoholisierung eines Kraftfahrers sei im Hinblick auf § 268 ZPO auch für die Zivilgerichte bindend festgestellt (SZ 49/140), ist in entsprechender Beobachtung des vom Obersten G... mehr lesen...
Norm: KHVG 1994 §24
Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs 1 KHVG umfasst die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch die Verwendung des versicherten Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet worden, Sachen beschädigt oder zerstört worden oder abhandeng... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 BaKHVG 1987 §24KHVG 1994 §28
Rechtssatz: Dem § 24 KHVG 1987 (§ 28 KHVG 1994) ist der Grundgedanke zu entnehmen, dass ein auf denselben Sachverhalt gegründeter Schadenersatzanspruch gegenüber dem Versicherten und dem Versicherer einheitlich beurteilt werden soll, soweit und solange dies möglich ist. Von dieser Bestimmung ausgehend ist also ganz allgemein die Forderung nach einer einheitlichen Entscheidung für den Kfz-Haftpflichtbe... mehr lesen...
Norm: KHVG 1987 §24KHVG 1994 §28MRK Art6 Abs1 II5a5
Rechtssatz: Die Bestimmung des hier noch anzuwendenden § 24 KHVG 1987 (nunmehr § 28 KHVG 1994) regelt einen Fall der Rechtskrafterstreckung, die schon deshalb aus der Sicht des Art 6 MRK unbedenklich ist, weil der - hiedurch allein belastete - Geschädigte an dem früheren Verfahren beteiligt war. Eine Einschränkung ergibt sich aus dem Zweck der Regelung nur in den in der Rechtsprechung bereits ... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 BdZPO §411 BaKHVG 1987 §24KHVG 1994 §28
Rechtssatz: Wird ein Schadenersatzbegehren des Geschädigten, das gegen den von der Bindungswirkung des Strafurteils nicht betroffenen Versicherer geltend gemacht wurde, rechtskräftig abgewiesen, weil der rechtskräftig verurteilte Schädiger die Tat, derentwegen er strafgerichtlich verurteilt wurde, nicht begangen hat, so stehen einander bei der Beurteilung des Schadenersatzanspruches gegen de... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger machte gegen die Beklagten Schadenersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall vom 22.Oktober 1986 in Wels in der Höhe von S 18.388,-- sA mittels Mahnklage geltend. An dem Unfall waren der Kläger mit seinem PKW Ford Capri, pol. KZ. O-217.528 und der Erstbeklagte als Lenker des PKWs Volvo, pol. KZ. 0-744.649, dessen Halterin die Zweitbeklagte und dessen Haftpflichtversicherer die drittbeklagte Partei waren, beteiligt. Vorerst ergingen Zahlungsbefehle gegen sämtlich... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von beiden Beklagten zur ungeteilten Hand Regreß aus dem Verkehrsunfall vom 15.8.1983 auf der A 1 im Gebiet von Steyrermühl. Das Erstgericht erließ am 9.12.1987 antragsgemäß den Zahlungsbefehl laut Klage. Die Zustellung der Klage samt Zahlungsbefehl erfolgte an beide Beklagte jeweils am 14.12.1987. Beide Beklagte erhoben gegen den Zahlungsbefehl Einspruch. Der vom Erstbeklagten erhobene Einspruch wurde am 23.12.1987 zur Post gegeben und langte am ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3KHVG 1987 §22KHVG 1987 §24KHVG 1987 §30 Z10KHVG 1987 §36
Rechtssatz: § 24 KHVG 1987 ist inhaltsgleich mit dem durch § 30 Z 10 KHVG 1987 aufgehobenen § 63 Abs 3 KFG 1967, so daß die zur letztgenannten Gesetzesstelle ergangene Rechtsprechung auch auf § 24 KHVG 1987 angewendet werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 72/88 Entscheidungstext OGH 08.11.1988 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: KHVG 1987 §22KHVG 1987 §24ZPO §448 f
Rechtssatz: Der infolge verspäteter Erhebung des Einspruchs durch den Versicherer ihm gegenüber rechtswirksame, dem Klagebegehren stattgebende Zahlungsbefehl, der keinerlei Erstreckungswirkung im Sinne des § 24 KHVG 1987 entfaltet, hindert nicht die Erlassung einer allfälligen anders lautenden Entscheidung in dem gegen den Versicherten fortgeführten Verfahren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...