Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Michael Umfahrer (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Helmut Tomek (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Parteien 1. Doris K*****, 2. H***** K*****, ebendort, beide vertreten durch Dr. Karl Heinz Plankel... mehr lesen...
Begründung: Unternehmensgegenstand der in Österreich ansässigen beklagten Partei ist die Produktion und der Vertrieb von Getränken. Nedim G***** (im Folgenden: „ein Geschäftsmann") hatte 2003 die Idee, für Getränkeproduzenten Energy-Drinks in der Türkei zu vermarkten. Er kontaktierte die beklagte Partei und bot ihr unter Hinweis auf seine weitreichenden Verbindungen in der Türkei die Vermarktung eines von ihr erzeugten Energy-Drinks an. Roland F***** war bereit, dem Geschäftsmann d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die A***** GmbH (in der Folge immer: Händlerin) schloss mit der M***** GmbH (in der Folge immer: Generalimporteurin) am 10. 6./10. 7. 1996 einen unbefristeten Händler- und Werkstättenvertrag, der den erstmals im Jänner 1984 eingegangenen und später mehrmals erneuerten Vertrag ersetzte. Mit Schreiben vom 18. 9. 1997 kündigte die Generalimporteurin diesen Vertrag wegen stark rückläufiger Verkaufszahlen auf. Mit Anwaltschreiben vom 27. 11. 1997 erklärte die Importe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der S***** wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 9. 5. 1997, 5 S 480/97s, das Konkursverfahren eröffnet; die Klägerin wurde zur Masseverwalterin bestellt. Der Geschäftsführer der nunmehrigen Gemeinschuldnerin hatte den Konkurseröffnungsantrag am 9. 5. 1997 eingebracht, nachdem die Hausbank des Unternehmens den Geschäftskredit zum 30. 4. 1997 fällig gestellt hatte. Die Beklagte löste mit Schreiben vom 13. 5. 1997 den mit der später... mehr lesen...
Begründung: Während das Erstgericht davon ausging, dass die beklagte Partei auf die Auflösung des Vertrags aus dem Grunde des Nichterreichens des Verkaufsziels in den Jahren 1991 und 1992 schlüssig verzichtet habe (S 9 des Ersturteils), hielt das Berufungsgericht diese Frage für irrelevant, weil andere
Gründe: zum gleichen Ergebnis führten (S 14 f des Berufungsurteils). Abgesehen davon, dass die Revisionswerberin diesen Teil der
Begründung: des Gerichts zweiter Instanz nicht bekäm... mehr lesen...
Norm: HVertrG §22 Abs1
Rechtssatz: Sowohl Unternehmer als auch Handelsvertreter müssen unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Bestehen eines wichtigen Grundes die vorzeitige Auflösung erklären. Ein sachlich nicht gerechtfertigtes Zuwarten muss objektiv dahin gedeutet werden, dass der Auflösungsberechtigte die Fortsetzung des Handelsvertreter-Vertragsverhältnisses trotz des Auflösungsgrundes im konkreten Fall nicht als unzumutbar empfindet, weshalb... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte österreichische Import- und Vertriebsgesellschaft der Kölner Ford Werke Aktiengesellschaft für Ford-Kraftfahrzeuge schloß mit der klagenden Kfz-Vertragshändlerin mit Wirkung vom 1.April 1989 einen Kfz-Händlervertrag ab, dessen wesentliche Bestimmungen wie folgt lauten: Art 6. Die Marktverantwortung des Händlers (klagende Partei) Artikel 6, Die Marktverantwortung des Händlers (klagende Partei) ... Abs 6 Verkaufsleistungen Absatz 6, Verkaufsleistungen De... mehr lesen...