Entscheidungen zu § 66 Abs. 3 HDG 2014

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2000/12/19 2000/09/0104

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Landesverteidigung vom 10. April 2000 wurde wie folgt entschieden: "Die formlose Einstellung des Disziplinarverfahren des Kdten Überwachungsgeschwader vom 20. Januar 2000 wird gemäß § 66 Abs. 3 Heeresdisziplinargesetz 1994 (HDG 1994), BGBl. Nr. 522, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 99/1998, aufgehoben und an den Kommandanten Überwachungsgeschwader zurückverwiesen, weil die Bestimmun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 19.12.2000

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