Entscheidungen zu § 29 Abs. 1 HDG 2014

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/21 90/09/0199

Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Mai 1990, Zl. 90/09/0020, verwiesen, mit welchem der Bescheid der belangten Behörde vom 13. Dezember 1989, mit dem im Instanzenzuge ein gegenüber dem damaligen Beschwerdeführer, A, der dem nunmehrigen Beschwerdeführer am 8. November 1989 Vollmacht erteilt hatte, ihn im anhängigen Kommandantenverfahren zu vertreten (§ 29 Abs. 1 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.03.1991

RS Vwgh 1991/3/21 90/09/0199

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §107 Abs1;HDG 1985 §28 Abs1;HDG 1985 §29 Abs1;
Rechtssatz: Als ein unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Disziplinarverfahrens gewährleistet § 29 Abs 1 HDG 1985 dem Beschuldigten, für den bis zur Verurteilung die Vermutung seiner Unschuld streitet, höchst persönliche prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1991

RS Vwgh 1991/3/21 90/09/0199

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §107 Abs1;HDG 1985 §28 Abs1;HDG 1985 §29 Abs1;
Rechtssatz: Der zum Verteidiger bestellte Bf, der nicht zu den "Parteien" des Verfahrens gehört, verfolgt keine subjektiven Rechte in dem gegen einen anderen geführten Disziplinarverfahren. Subjektive Rechte zur Verfahrensgestaltung stehen ihm nicht zu. Seine Aufgabe hätte sich, wenn er zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1991

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