Entscheidungen zu § 2 Abs. 1 HDG 2014

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RS UVS Kärnten 1996/05/20 KUVS-1470/12/95

Rechtssatz: Erteilt der zuständige militärische Vorgesetzte dem Beschwerdeführer - einem angehörigen der Zeugen Jehovas - den Auftrag, Uniform und Ausrüstungsgegenstände sowie die Waffe entgegenzunehmen, so handelt es sich dabei um einen militärischen Befehl der zu befolgen ist. Wird gegen den Beschwerdeführer mangels Befolgung dieses Befehls ein Disziplinarverfahren eingeleitet und wird dieses bis zur Entscheidung eines anhängigen Gerichtsverfahrens unterbrochen, so erweist sich die vorlä... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.05.1996

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