Entscheidungen zu § 1 Abs. 1 HDG 2014

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2002/4/18 2001/09/0169

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. August 2001 wurde über den Beschwerdeführer die Dienstenthebung verfügt, weil er sich seit 8. Juli 2001 in Untersuchungshaft auf Grund eines Beschlusses des Jugendgerichtshofes Wien vom 8. Juli 2001 befinde. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei mit Einberufungsbefehl vom 23. Mai 2000 zum Grundwehrdienst (GWD) für den 3. Juli 2000 einberufen worden. Diesem Einberuf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.04.2002

RS Vwgh 2002/4/18 2001/09/0169

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1994 §1 Abs1 Z1;VwRallg;WehrG 1990 §1 Abs3 impl;ZustG;
Rechtssatz: Rückt ein Betroffener, um einem an ihn gerichteten, wenn auch möglicherweise nicht zugestellten Einberufungsbefehl zum Präsenzdienst zu entsprechen, ein, so ist er ab dem Zeitpunkt des Dienstantritts Soldat im Sinne des § 1 Abs. 1 Z. 1 HDG 1994; die ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.04.2002

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