Entscheidungen zu § 95 EStG 1988

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 2004/12/16 B1575/03

Entscheidungsgründe: I. 1. Kunden der beschwerdeführenden (bf.) Gesellschaft, eines Kreditinstitutes, hatten im Zeitraum Juli 1998 bis November 2000 Nullkuponanleihen (Zero-Bonds) erworben. Nach Angaben der bf. Gesellschaft habe sie diese Wertpapiere nicht in ihrem Portefeuille gehabt und auch nicht beworben. Regelmäßig hätten Kunden bestimmte Wertpapiere geordert, die die bf. Gesellschaft aus dem Ausland beschafft habe. Die Zinsen für Zwecke der Kapitalertragsteuer-Gutschrif... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 16.12.2004

RS Vfgh 2004/12/16 B1575/03

Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18StGG Art5BAO §117EStG 1988 §95
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Nachforderung von Kapitalertragsteuer (KESt) wegen zu hoch ausgestellter Gutschriften, Depotentnahmen und Depotübertragungen nach dem Erwerb von Nullkuponanleihen durch Kunden eines Kreditinstitute... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 16.12.2004

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