Die Beschwerdeführerin, deren Zweck laut Satzung "die Festigung der Marktstellung der durch den Mitgliederkreis repäsentierten Gruppe von Elektrohandwerkern und Elektro-, Radio- und Fernsehfachhändlern durch organisierte wirtschaftliche und finanzielle Gruppenbildung und Zusammenarbeit mit Wirtschaftstreibenden anderer Geschäftszweige und deren organisierten Gruppen" ist, brachte mit Wirkung ab 1. Jänner 1982 unter Anwendung des Strukturverbesserungsgesetzes in die U Warenhandelsgesel... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §93;EStG 1972 §95 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/14/0018
Rechtssatz: Zu welcher Einkunftsart der Kapitalertrag beim jeweiligen Genossenschafter gehört, ist für die Erhebung der Kapitalertragsteuer ohne Bedeutung (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandb... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 18. Jänner 1983 wurde die Beschwerdeführerin, eine GmbH, zur Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1981 veranlagt. Die Bescheide erwuchsen in Rechtskraft. Im Jahre 1988 fand im Unternehmen der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung statt, welche zunächst die Jahre 1985 bis 1987 umfaßte und laut Prüfungsauftrag vom 10. November 1988 auf die Jahre 1981 bis 1984 ausgedehnt wurde. Der Prüfungsauftrag trägt diesbezüglich den undatierten Akten... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §207 Abs2;BAO §238 Abs1;EStG 1972 §95 Abs2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0010
Rechtssatz: Im Fall der Kapitalertragsteuer kann die Haftung innerhalb einer Frist geltend gemacht werden, die der (abstrak... mehr lesen...