Entscheidungen zu § 67 Abs. 11 EStG 1988

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 1984/6/9 B647/80, B564/81, B366/82

Entscheidungsgründe: I. 1. §67 Abs1 EinkommensteuerG 1972 sieht bei Bemessung der Lohnsteuer für neben dem laufenden Arbeitslohn gebührende "sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zB 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen)" eine günstigere Behandlung vor. Nach Abs11 ist diese Begünstigung in gewissen Fällen auch bei Veranlagung zur Einkommensteuer anzuwenden, nämlich - so die Stammfassung - bei der Veranlagung von: "1. Arbeitnehmern, die im Inland bei Arbeitgebern beschäftigt si... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 09.06.1984

RS Vfgh 1984/6/9 B647/80, B564/81, B366/82

Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs7 zweiter SatzB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallEStG §47EStG §67 Abs11 Z1EStG §68 Abs5
Rechtssatz: EStG 1972; §§67 Abs11 und 68 Abs5 unbedenklich unter dem Gesichtspunkt der durch diese Bestimmungen bewirkten Differenzierungen zwischen inländischen und ausländischen Die... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.06.1984

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