Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0140 E 22. Dezember 2004 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Im Sinne des Erkenntnisses des verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018, ist für den ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0140 E 22. Dezember 2004 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Im Sinne des Erkenntnisses des verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018, ist für den wesentlich beteiligten Geschäftsführer das Merkmal der Einglieder... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0140 E 22. Dezember 2004 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Im Sinne des Erkenntnisses des verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018, ist für den wesentlich beteiligten Geschäftsführer das Merkmal der Einglieder... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag für die Vergütungen, die dem zu 70 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer für das Jahr 1998 gewährt wurden. Strittig ist die Frage, ob die vom Gesellschafter-Geschäftsführer für seine Tätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu qualifizieren sind. Sachv... mehr lesen...
Mit Bescheiden je vom 24. September 1999 setzte das Finanzamt der beschwerdeführenden Gesellschaft gegenüber Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von S 48.600,-- samt Zuschlag in Höhe von S 5.724,-- für das Jahr 1995, in Höhe von S 14.098,-- samt Zuschlag von S 1.660,-- für das Jahr 1996 und in Höhe von S 28.226,-- samt Zuschlag von S 3.324,-- für das Jahr 1997 fest. Begründet wurde dies in dem für das Jahr 1995 ergangenen Bescheid ausschließlich d... mehr lesen...
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Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018, unter Hinweis auf seine Vorjudikatur ausgeführt hat, wird von einer Eingliederung des Gese... mehr lesen...
Dem Beschwerdeschriftsatz und dem in Ablichtung beiliegenden angefochtenen Bescheid ist zu entnehmen, dass die belangte Behörde der beschwerdeführenden GmbH im Instanzenzug Kommunalsteuer für die Geschäftsführerbezüge des an der Beschwerdeführerin zu 70% bzw. 85,11% beteiligten Gesellschafters Ing. P. für den Zeitraum ab 1. März 2001 sowie einen Säumniszuschlag vorgeschrieben hat. Sachverhaltsbezogen ist dem angefochtenen Bescheid zu entnehmen, Ing. P. seien in den Jahren 1... mehr lesen...
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Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993 §2;
Rechtssatz: Das nach dem Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018, für die Erfüllung des Tatbestandes der Einkünfteerzielung nach § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 entscheidende Merkmal der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers wird bereits durch jede nac... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde die erstinstanzliche Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag. Die Vorschreibung betraf die in den Jahren 1996 bis 2000 an die wesentlich (zu 50 %) an der beschwerdeführenden GmbH beteiligte Geschäftsführerin H.L. bezahlten Geschäftsführervergütungen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird im Wesentlichen die Auffassung vertreten... mehr lesen...
Nach Durchführung einer Lohnsteuerprüfung im Unternehmen der beschwerdeführenden Gesellschaft wurde ihr mit Bescheid des Finanzamtes vom 19. Juni 2002 der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen nach § 41 Familienlastenausgleichsgesetz (im Folgenden kurz: FLAG) samt Zuschlägen (Handelskammerumlage) nach § 57 Abs. 7 und 8 des Handelskammergesetzes (§ 122 Abs. 7 und 8 des Wirtschaftskammergesetzes 1998) aus den ihrem zu 90% am Stammkapital beteiligten Gesellschafter... mehr lesen...
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Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/13/0096 E 15. Dezember 2004 2001/14/0097 E 21. Dezember 2005 2003/13/0024 E 15. Dezember 2004 2003/13/0170 E 15. Dezember 2004 2004/13/0074 E 15. Dezember ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/13/0096 E 15. Dezember 2004 2001/14/0097 E 21. Dezember 2005 2003/13/0024 E 15. Dezember 2004 2003/13/0170 E 15. Dezember 2004 2004/13/0074 E 15. Dezember ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/13/0096 E 15. Dezember 2004 2001/14/0097 E 21. Dezember 2005 2003/13/0024 E 15. Dezember 2004 2003/13/0170 E 15. Dezember 2004 2004/13/0074 E 15. Dezember ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/13/0096 E 15. Dezember 2004 2001/14/0097 E 21. Dezember 2005 2003/13/0024 E 15. Dezember 2004 2003/13/0170 E 15. Dezember 2004 2004/13/0074 E 15. Dezember ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/13/0096 E 15. Dezember 2004 2001/14/0097 E 21. Dezember 2005 2003/13/0024 E 15. Dezember 2004 2003/13/0170 E 15. Dezember 2004 2004/13/0074 E 15. Dezember ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/13/0096 E 15. Dezember 2004 2001/14/0097 E 21. Dezember 2005 2003/13/0024 E 15. Dezember 2004 2003/13/0170 E 15. Dezember 2004 2004/13/0074 E 15. Dezember ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH führt einen Hotel- und Gastronomiebetrieb. Ihre alleinige Gesellschafterin betätigt sich u. a. in der Veranstaltung von Seminaren. Auch den Teilnehmern dieser Veranstaltungen bietet die Beschwerdeführerin Übernachtungs- und Verpflegungsmöglichkeiten an. Anlässlich einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde u.a. festgestellt, dass von der Beschwerdeführerin für den Wochenendseminarbetrieb der Gesellschafterin der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0056 E 2. Juli 2002 RS 1 Stammrechtssatz Nach Lehre und Rechtsprechung sind bei Abgrenzungsfragen zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit wesentliche Merkmale einerseits das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, andererseits das Vorliegen einer Wei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0251 E 16. Februar 1994 RS 2
(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Es ist das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. Erst wenn die Behörde ein genaues Bild über die tatsächlich ausgeübte Tätigke... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Das Fehlen schriftlicher Unterlagen entbindet die Behörde nicht davon, den maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln, sich also ein genaues Bild über die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit der beschäftigten Personen, die Pflichten, die ih... mehr lesen...
Strittig ist, ob die Beschwerdeführerin im genannten Zeitraum Einkünfte aus Gewerbebetrieb - so nach Ansicht der belangten Behörde - oder solche aus nicht selbstständiger Arbeit - so die Ansicht der Beschwerdeführerin - erzielt hat. Einleitend verwies die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid auf den zwischen der Beschwerdeführerin und der B KG abgeschlossenen Vertrag vom 17. Jänner 1990, der in der Überschrift als "Werkvertrag" bezeichnet wurde. Dieser Vertrag hat folg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Gegenüber der tatsächlichen Ausgestaltung der Vereinbarung ist die Bezeichnung des Vertrages als Werkvertrag nicht ausschlaggebend, ebenso wenig die vertragliche Überbindung einer - nicht bestehenden - Verpflichtung, als Unternehmer die Versteuerung durchzuführen. European Case Law Identifie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0089 E 13. September 1988 RS 7
(hier ohne ersten Satz) Stammrechtssatz Ein wesentliches Kriterium der nichtselbständigen Tätigkeit iSd Einkommensteuerrechtes ist in der sich in der persönlichen Abhängigkeit äußernden Weisungsgebundenheit zu erblicken, die durch weitgehende Unterordnung gekennzeichnet ist ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Folgende Kriterien sprechen grundsätzlich für einen Werkvertrag: Vertretung durch einen Dritten gegenüber dem Auftraggeber; Verpflichtung, für fehlerhafte Arbeiten auf eigene Kosten einzustehen; keine Bindung an eine vorgegebene, feste Arbeitszeit oder einen Arbeitsplatz; kein Anspruch auf Entlohnung (Entgelt) bei auch unverschulde... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen, dass unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze (Hinweis E 25. Mai 1982, 14/3038/78 und 82/14/0147, VwSlg 5690 F/1982; E 21. Februar 1984, 83/14/0102; E 22. April 1992, 88/14/0082) für die Abgrenzung zwischen einer selbstständigen und unselbstständigen Tätigkeit die Eink... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Eine sachliche oder technische Weisungsgebundenheit, die sich lediglich auf den Erfolg einer bestimmten Arbeitsleistung bezieht, begründet für sich allein kein Dienstverhältnis. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2000140094.X02 Im RIS seit 12.11.2004 mehr lesen...
Auf Grund des Prüfungsauftrages vom 28. März 1995 fand im Unternehmen einer Aktiengesellschaft (AG), deren Gesamtrechtsnachfolgerin die Beschwerdeführerin ist, eine abgabenbehördliche Prüfung betreffend die lohnabhängigen Abgaben für den Zeitraum 1. Jänner 1992 bis 31. Dezember 1994 statt. Im Prüfungsbericht vom 7. Dezember 1995 wird zum "Werkvertrag Fr. Dkfm. B." ausgeführt, B. habe dem Vorstand der AG seit 1. Juli 1989 bis 31. Dezember 1994 angehört. Bis 30. Juni 1994 seien ihre Bez... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Die kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung lässt auf eine organisatorische Eingliederung in den Organismus des Betriebes schließen, die bereits dann gegeben ist, wenn der Steuerpflichtige auf Dauer einen Teil des rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Organismus bildet und... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1002;ABGB §1151;AktG 1965 §70;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0234 E 24. Februar 1999 RS 2
(hier nur die letzten beiden Sätze) Stammrechtssatz Nach stRspr des VwGH zu Geschäftsführern einer GmbH kann der Anstellung des Geschäftsführers sowohl ein Dienstvertrag als au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Für die steuerrechtliche Qualifikation der Einkünfte ist es maßgeblich, in welchem tatsächlich verwirklichten Schuldverhältnis die Leistungen erbracht werden. Erfolgt dies im Rahmen eines Dienstverhältnisses, ist es für die steuerrechtliche Beurteilung ohne Belang, ob es sich etwa um Leistungen handelte, die - anso... mehr lesen...