Entscheidungen zu § 31 Abs. 2 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 2002/2/19 96/14/0050

Der Beschwerdeführer war im Jahr 1993 am Stammkapital einer GmbH von Nominale 35.000.000 S zu 99,52 % beteiligt. Mit Gesellschafterbeschluss vom 13. September 1993 wurde das Stammkapital der GmbH um 7.000.000 S auf 28.000.000 S durch Rückzahlung an die Gesellschafter herabgesetzt. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung für das Jahr 1993 wies der Beschwerdeführer den auf ihn entfallenden Rückzahlungsbetrag von 6.966.400 S als steuerfreie Einkünfte aus Kapitalvermögen aus. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.02.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/2/19 96/14/0050

Der Beschwerdeführer war im Jahr 1993 am Stammkapital einer GmbH von Nominale 35.000.000 S zu 99,52 % beteiligt. Mit Gesellschafterbeschluss vom 13. September 1993 wurde das Stammkapital der GmbH um 7.000.000 S auf 28.000.000 S durch Rückzahlung an die Gesellschafter herabgesetzt. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung für das Jahr 1993 wies der Beschwerdeführer den auf ihn entfallenden Rückzahlungsbetrag von 6.966.400 S als steuerfreie Einkünfte aus Kapitalvermögen aus. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.02.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/2/19 96/14/0050

Der Beschwerdeführer war im Jahr 1993 am Stammkapital einer GmbH von Nominale 35.000.000 S zu 99,52 % beteiligt. Mit Gesellschafterbeschluss vom 13. September 1993 wurde das Stammkapital der GmbH um 7.000.000 S auf 28.000.000 S durch Rückzahlung an die Gesellschafter herabgesetzt. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung für das Jahr 1993 wies der Beschwerdeführer den auf ihn entfallenden Rückzahlungsbetrag von 6.966.400 S als steuerfreie Einkünfte aus Kapitalvermögen aus. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.02.2002

RS Vwgh 2002/2/19 96/14/0050

Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §31 Abs1;EStG 1988 §31 Abs2 Z1;EStG 1988 §31 Abs2 Z2;EStG 1988 §32 Z3;SteuerreformG 1993 Z65;
Rechtssatz: Eine Rückzahlung aufgrund einer Kapitalherabsetzung stellt weder eine Veräußerung iSd § 31 Abs 1 EStG 1988 noch eine Liquidation iSd § 31 Abs 2 Z 1 EStG 1988 idF vor dem Steuerreformgesetz 1993 dar. Bei einer Liquidation wird das Betri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.2002

RS Vwgh 2002/2/19 96/14/0050

Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §31 Abs1;EStG 1988 §31 Abs2 Z1;EStG 1988 §31 Abs2 Z2;EStG 1988 §32 Z3;SteuerreformG 1993 Z65;
Rechtssatz: Eine Rückzahlung aufgrund einer Kapitalherabsetzung stellt weder eine Veräußerung iSd § 31 Abs 1 EStG 1988 noch eine Liquidation iSd § 31 Abs 2 Z 1 EStG 1988 idF vor dem Steuerreformgesetz 1993 dar. Bei einer Liquidation wird das Betri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.2002

RS Vwgh 2002/2/19 96/14/0050

Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §31 Abs1;EStG 1988 §31 Abs2 Z1;EStG 1988 §31 Abs2 Z2;EStG 1988 §32 Z3;SteuerreformG 1993 Z65;
Rechtssatz: Eine Rückzahlung aufgrund einer Kapitalherabsetzung stellt weder eine Veräußerung iSd § 31 Abs 1 EStG 1988 noch eine Liquidation iSd § 31 Abs 2 Z 1 EStG 1988 idF vor dem Steuerreformgesetz 1993 dar. Bei einer Liquidation wird das Betri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.2002

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