Entscheidungen zu § 25 Abs. 1 EStG 1988

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1998/7/16 10ObS204/98t

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Entscheidung | OGH | 16.07.1998

RS OGH 1998/7/16 10ObS204/98t

Norm: EStG §25 Abs1EStG §47
Rechtssatz: Einkünfte eines katholischen Priesters, die nicht aus einer Pfründe (aus einem Benefizium) fließen, sondern vom kirchlichen Vorgesetzten dem Kleriker zur Bestreitung des standesgemäßen Lebensunterhaltes gewährt werden, sind als Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit zu behandeln und damit dem Lohnsteuerabzug zu unterziehen (VwGH Slg 2122/F). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.07.1998

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