Norm: EStG 1988 §15 Abs1KommStG 1993 §1MRG §23 Abs1 Z3
Rechtssatz: Das einem Hausbesorger anstelle eines steuerpflichtigen Sachbezuges bezahlte monatliche Entgelt unterliegt dem Einnahmenbegriff des § 15 Abs 1 EStG 1988 und ist somit steuerpflichtig. Daraus folgt, daß die einen solchen Bezugsteil ebenfalls umfassende Kommunalsteuer eine "sonstige durch Gesetz bestimmte Belastung oder Abgabe" im Sinne des § 23 Abs 1 Z 3 MRG und somit dem Diens... mehr lesen...