Entscheidungen zu § 107 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-100 von 100

RS Vwgh 1991/5/14 90/14/0262

Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §303 Abs4;EStG 1972 §106a;EStG 1988 §107;MRG §18b;
Rechtssatz: AusfzF eines Zusammenspiels zwischen Mieter und Vermieter im Mietzinserhöhungsverfahren, das zu einer steuerlich unter dem Gesichtspunkt außergewöhnlicher Belastung (Mietzinsbeihilfe) nicht anzuerkennenden unric... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.1991

RS Vwgh 1990/5/4 AW 90/13/0012

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.05.1990

RS Vwgh 1990/5/4 AW 90/13/0012

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.05.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/1/30 89/14/0238

Die vorliegende Beschwerdesache entspricht in allen Bescheides wesentlichen Punkten der Beschwerdesache Zl. 89/14/0203, über die der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 21. Dezember 1989 entschieden hat. Auch der Umstand, daß im vorliegenden Beschwerdefall neben dem § 107 EStG 1988 zeitweise noch § 106a EStG 1972 anzuwenden war, rechtfertigt im Hinblick auf den für die Lösung des Beschwerdefalles gleichen Regelungsgehalt beider Vorschriften keine andere Entscheidung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/1/30 89/14/0237

Die vorliegende Beschwerdesache entspricht in allen für die Aufhebung des angefochtenen Bescheides wesentlichen Punkten der Beschwerdesache Zl. 89/14/0203, über die der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 21. Dezember 1989 entschieden hat. Auch der Umstand, daß im vorliegenden Beschwerdefall neben dem § 107 EStG 1988 zeitweise noch § 106a EStG 1972 anzuwenden war, rechtfertigt im Hinblick auf den für die Lösung des Beschwerdefalles gleichen Regelungsgehalt beider Vorschriften ke... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/1/30 89/14/0236

Die vorliegende Beschwerdesache entspricht in allen für die Aufhebung des angefochtenen Bescheides wesentlichen Punkten der Beschwerdesache Zl. 89/14/0203, über die der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 21. Dezember 1989 entschieden hat. Auch der Umstand, daß im vorliegenden Beschwerdefall neben dem § 107 EStG 1988 zeitweise noch § 106a EStG 1972 anzuwenden war, rechtfertigt im Hinblick auf den für die Lösung des Beschwerdefalles gleichen Regelungsgehalt beider Vorschriften ke... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1990

RS Vwgh 1989/12/21 89/14/0203

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §106a;EStG 1988 §107; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 186;
Rechtssatz: Als außergewöhnliche Belastung gem § 107 Abs 1 EStG 1988 kommt nur die Erhöhung des Hauptmietzinses des steuerpflichtigen Hauptmieters in Betracht, nicht jedoch die (Neuanmietung) Anmietung einer Wohnung, deren Hauptmietzins schon früher erhöht wurde. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.1989

RS Vwgh 1989/12/21 89/14/0203

Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §116;EStG 1972 §106a;EStG 1988 §107;MRG §37 Abs3 Z12;ZPO §266;ZPO §267; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 186;
Rechtssatz: Die Möglichkeit, in Mietzinserhöhungsverfahren Tatsachen iSd § 266 ZPO und § 267 ZPO zuzugestehen (§ 37 Abs 3 Z 12 MRG), ände... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.1989

RS Vwgh 1989/12/21 89/14/0203

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §116;EStG 1972 §106a;EStG 1988 §107; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 186;
Rechtssatz: Die rechtskräftige Entscheidung des Gerichtes (der Gd) über die Erhöhung des Hauptmietzinses ist gem § 107 EStG 1988 für die Abgabenbehörde bindend. Diese ist nicht berechtigt, das Vorliegen einer Mietzinserhöh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.1989

RS Vwgh 1987/11/24 87/14/0011

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §107;EStG 1972 §27 Abs5;
Rechtssatz: Ebenso wie als Erwerber von Teilschuldverschreibungen iS des § 107 EStG 1972 nur derjenige in Betracht kam, auf dessen Rechnung die Teilschuldverschreibungen erworben wurden (Hinweis auf E 24.9.1974, 1080/74; 28.1.1980, 801/79; 14.10.1981, 81/13/0037; 16.12.1981, 2900/80; 16.3.1983, 81/13/0013; 25.9.1985, 84/13/0035;... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1987

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