Eine Rechtsvorgängerin der nunmehr beschwerdeführenden Gesellschaft mbH (im Folgenden wird der Einfachheit halber zwischen ihr und ihren gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorgängerinnen nicht mehr unterschieden) schloss am 8. Februar 1971 mit vereinbarter Wirksamkeit vom 1. Jänner 1970 mit der Schweizer I. AG (nunmehr in Zug) einen Lizenzvertrag ab, mit welchem der Beschwerdeführerin als Lizenznehmerin das ausschließliche Recht der Fabrikation und des Vertriebes eines von der I. AG als L... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §207;BAO §238 Abs1;EStG 1972 §101 Abs1;EStG 1972 §101 Abs2;EStG 1972 §99;
Rechtssatz: Das Recht der Abgabenbehörde, jemanden (hier den Schuldner von Lizenzgebühren) mit der auf § 101 Abs. 1 EStG 1972 gestützten Einhebungsmaßnahme zur Haftung heranzuziehen, konnte nach dem letzten Halbsatz des § 238 Abs. 1 BAO nich... mehr lesen...