Entscheidungen zu § 50 Abs. 4 GSpG

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE Lvwg Erkenntnis 2019/2/26 LVwG-2-12/2018-R13

Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Isabel Vonbank, LL.M., über die Beschwerde der M S k.s., SK-B, vertreten durch Schmid/Hochstöger Rechtsanwälte, Linz, wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Eintretens (Durchbrechens) der Eingangstüre am 15.03.2018 (belangte Behörde: Bezirkshauptmannschaft D), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 6 Verwaltungsgericht... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 26.02.2019

TE Lvwg Erkenntnis 2018/10/4 LVwG-2-23/2017-R1

Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Nikolaus Brandtner über die Beschwerde der H I GmbH, I, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Patrick Ruth, Innsbruck, wegen behaupteter Rechtswidrigkeit einer Beschädigung von zwei Türen, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 6 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Gemäß § 35 VwGVG wird der der belangten Behörde (... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 04.10.2018

RS Lvwg 2018/10/4 LVwG-2-23/2017-R1

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.10.2018 Norm: GSpG §50 Abs4B-VG Art130 Abs1 Z2
Rechtssatz: Solange die verwendete Zwangsgewalt bei der Türöffnung nicht bei einer Betrachtung im Voraus klar erkennbar unverhältnismäßig (überschießend) ist, besteht ein Spielraum bei der Auswahl der Art der anzuwendenden Zwangsgewalt. (hier: Von der eine Kontrolle nach dem GSpG durchführenden Behörde kann nicht verlangt we... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 04.10.2018

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten