Entscheidungen zu § 4 GSpG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1999/7/14 7Ob140/99k

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Entscheidung | OGH | 14.07.1999

TE OGH 1980/5/6 5Ob582/80

Anfangs Mai 1976 hat der Beklagte im Spielcasino X von der Österreichischen Spielbanken Aktiengesellschaft Jetons zum Nennwert von 56 000 DM gegen Hingabe eines auf diesen Betrag lautenden Schecks bezogen und verspielt. Er hatte die genannte Aktiengesellschaft ersucht, mit der Einlösung des Schecks etwas zuzuwarten, denn es werde erst nach dem Abschluß eines Geschäftes Deckung für den Scheck vorhanden sein. Mit Brief vom 11. August 1976 teilte er unter gleichzeitiger Übersendung eines... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.05.1980

RS OGH 1980/5/6 5Ob582/80, 7Ob140/99k

Norm: ABGB §1271ABGB §1272GSpG 1962 §4
Rechtssatz: Gewährt die österreichische SpielbankenAG für ein Spiel, an dem sie selbst als Spieler nicht teilnimmt (zB Baccarat), Kredit, handelt es sich um einen Kredit für ein erlaubtes Spiel. War die österreichische SpielbankenAG jedoch Spielpartner (zB Roulett) liegt in der Hingabe von Jetons auf Kredit eine unzulässige verdeckte Kreditierung einer Spielschuld durch einen Spielpartner. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.05.1980

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