Entscheidungen zu § 13 GSpG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/4 94/16/0030

Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage strittig, ob Gewinne aus dem sogenannten Millionenradspiel, der zweiten Stufe der Brieflotterie, als andere freigebige Zuwendungen gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 ErbStG steuerpflichtig sind. Während die Beschwerdeführerin dies verneint, vertrat die belangte Behörde mit ihrer, drei erstinstanzliche Bescheide bestätigenden Berufungsentscheidung unter anderem folgende Auffassung: Die auf dem Glücksspielgesetz 1989 beruhen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.11.1994

RS Vwgh 1994/11/4 94/16/0030

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern34 Monopole
Norm: ABGB §1267;ErbStG §3 Abs1 Z2;GSpG 1989 §13;GSpG 1989 §9;
Rechtssatz: Die Frage des sofortigen Gewinnes aus einem Brieflos (erste Stufe der Brieflotterie) als auch die Frage der Teilnahme des Spielers an der Millionenradshow (zweite Stufe der Brieflotterie) hängen ausschließlich von aleatorischen Elementen ab, nämlich davon... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.11.1994

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