Entscheidungen zu § 9 Abs. 6 VStG

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TE UVS Niederösterreich 2001/11/09 Senat-MD-99-192

Der erste Satz des Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses hat folgenden Wortlaut:   ?Sie haben als Vorstandsmitglied und damit als zur Vertretung nach aussen berufenes Organ der Firma B**** AG mit dem Sitz in  W***** N******, IZ **-***, vorsätzlich nicht verhindert, daß in den nachgenannten B****-Filialen folgende Arbeitnehmerinnen in der Nacht beschäftigt wurden, obwohl Arbeitnehmerinnen in der Nacht, das ist die Zeit zwischen 20,00 Uhr und 06,00 Uhr nicht beschäftigt werden dürfen u... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 09.11.2001

RS UVS Niederösterreich 2001/11/09 Senat-MD-99-192

Rechtssatz: Die Bestellung als verantwortlicher Beauftragter ist ein wesentliches Tatbestandselement und muss daher in einer innerhalb der Frist für die Verfolgungsverjährung ergangenen behördlichen Verfolgungshandlung aufscheinen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 09.11.2001

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