Entscheidungen zu § 55 Abs. 1 VStG

Unabhängige Verwaltungssenate

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RS UVS Kärnten 1993/11/03 KUVS-K1-1425/3/93

Rechtssatz: Legt die erste Instanz ihre Entscheidung zu unrecht einem Erschwerungsgrund der Strafbemessung zugrunde (vorliegend ein bereits getilgtes Straferkenntnis), so kann der Unabhängige Verwaltungssenat dies bei der Strafbemessung entsprechend berücksichtigen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.11.1993

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