Entscheidungen zu § 53 Abs. 3 VStG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1968/1/29 0428/67

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §53 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):0429/670430/67
Rechtssatz: Ist die für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe verhängte Ersatzfreiheitsstrafe bereits vollzogen, dann kann dem Antrag auf Gewährung von Ratenzahlungen mangels Vorliegens einer Geldschuld nicht stattgegeben werden. Die Frage, ob d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1968

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