Entscheidungen zu § 52b VStG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vfgh Beschluss 2009/2/24 B184/08

Begründung: I. 1.1. Mit Anonymverfügung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See (im Folgenden: BH Neusiedl) vom 16. August 2006 wurde dem Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach §8 Abs4 erster Satz Straßenverkehrsordnung 1960 (im Folgenden: StVO 1960) eine Geldstrafe in Höhe von € 40,- vorgeschrieben. Ihm wurde vorgeworfen, am 3. August 2006 als Lenker eines näher bezeichneten Pkw in der Gemeinde Neusiedl am See einen Radweg befahren zu haben. 1.... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.2009

TE Vfgh Beschluss 2008/6/16 B1767/07

Begründung: I. 1.1. Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 18. August 2005 wurde gegen den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach §3 der Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 30. März 2005, LGBl. 31/2005 iVm §30 Abs1 Z4 Immissionsschutzgesetz-Luft (im Folgenden IG-L), BGBl. I 115/1997 idgF eine Geldstrafe in Höhe von € 250,- verhängt. Ihm wurde vorgeworfen, am 15. August 2005 als Lenker eines Personenkraftwagens auf der A 10 Tau... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 16.06.2008

RS Vfgh 2008/6/16 B1767/07 - B184/08, B988/08

Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationVStG §52b
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die Zurückweisung einesDevolutionsantrags in einem Verwaltungsstrafverfahren mangelsBeschwer angesichts der bei Einlangen der Beschwerde bereitsergangenen Entscheidung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft
Rechtssatz: ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 16.06.2008

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