Entscheidungen zu § 52 Abs. 2 VStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Beschluss 1994/6/30 AW 94/03/0020

Mit dem Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 20. April 1994 wurden über den Beschwerdeführer wegen vier Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 Geldstrafen von insgesamt S 16.000,-- verhängt. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde verband der Beschwerdeführer den Antrag, seiner Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Er begründete diesen Antrag mit dem Vorbringen, er sei derzeit auf Grund seiner persönlichen finanziellen Situation ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 AW 94/03/0020

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §52 Abs2;VStG §54b;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/07/06 AW 92/02/0039 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung der StVO - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 8000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 7 Tage) verhängt und ihm ein Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/6/9 AW 94/04/0022

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z. 4 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 35.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Wochen) verhängt. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde verband der Beschwerdeführer den Antrag, seiner Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Er verwies zur Begründung: darauf, er habe kein Einkommen und Schulden in der Höhe von rund S 81 Mio. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG h... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 09.06.1994

RS Vwgh 1994/6/9 AW 94/04/0022

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z4;VStG §52 Abs2;VStG §54b;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/07/06 AW 92/02/0039 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung der StVO - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 8000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 7 Tage) verhängt und ihm e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.06.1994

TE Vwgh Beschluss 1993/3/26 AW 93/02/0006

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 eine Geldstrafe von S 14.000,-- verhängt und ihm ein Verfahrenskostenbeitrag von S 1.400,-- vorgeschrieben. Mit der gegen den angefochtenen Bescheid erhobenen Beschwerde verband der Beschwerdeführer den Antrag, seiner Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen und verwies zur Begründung: auf seine bescheidenen Einkommensverhältnisse, denen Sorgepflichten für... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.03.1993

RS Vwgh 1993/3/26 AW 93/02/0006

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §52 Abs2;VStG §54b;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/06/18 AW 90/02/0012 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung des Vorarlberger Grundverkehrsgesetzes - Ist einem Bestraften aus wirtschaftlichen Gründen die unverzügliche Zahlung einer Geldstrafe nicht zuzumuten besteht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.03.1993

RS Vwgh 1993/3/26 AW 93/02/0006

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §52 Abs2;VStG §54b;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/06/12 AW 90/17/0010 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Verwaltungsübertretung nach dem Wiener Getränkesteuergesetz - Im übrigen ist gemäß § 53 Abs 2 letzter Satz VStG idF der VStGNov 1987 mit dem Vollzug von Freiheitsstrafen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.03.1993

TE Vwgh Beschluss 1992/7/6 AW 92/02/0039

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 7 Tage) verhängt und ihm ein Verfahrenskostenbeitrag von S 810,-- vorgeschrieben. Mit der gegen den angefochtenen Bescheid erhobenen Beschwerde verband der Beschwerdeführer den Antrag, seiner Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur Begründung: brachte er vor, er werde durch den Vollzug des angefochtenen Bescheides schlechter gestellt als vorher und sei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 06.07.1992

RS Vwgh 1992/7/6 AW 92/02/0039

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §52 Abs2;VStG §54b;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der StVO - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 8000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 7 Tage) verhängt und ihm ein Verfahrenskostenbeitrag von S 810,-- vorgeschrieben. Die vom Antragstelle... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.07.1992

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