Entscheidungen zu § 51e Abs. 4 VStG

Unabhängige Verwaltungssenate

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TE UVS Steiermark 1998/12/17 30.2-110/98

Mit Eingabe vom 5.11.1998 wurde der Antrag gestellt, den Berufungswerber neuerlich zu einer mündlichen Verhandlung zu laden, da er bei der am 23.10.1998 anberaumten öffentlichen, mündlichen Verhandlung infolge Unterlassung der Benachrichtigung nicht erschienen war. Von der für den 23.10.1998 um 9.00 Uhr vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark anberaumten mündlichen Verhandlung wurde die Kanzlei des Rechtsvertreters des Berufungswerbers und nunmehrigen Antragstellers mit La... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 17.12.1998

RS UVS Steiermark 1998/12/17 30.2-110/98

Rechtssatz: Wiedereinsetzungsantrag nach § 71 Abs 1 Z 1 AVG, Versäumung der mündlichen Verhandlung: Die Berufung darauf, die langjährig erfahrene Mitarbeiterin der Anwaltskanzlei habe es durch ein einmaliges Versehen weisungswidrig anberaumten Verhandlungstermin in Kenntnis zu setzen, ist für die Erfüllung der dem Rechtsanwalt gegenüber seinem Kanzleipersonal obliegenden Überwachungspflicht nicht als ausreichend anzusehen. Somit ist der Vertreter des Antragstellers gegenüber seiner Kanzlei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 17.12.1998

RS UVS Kärnten 1995/03/09 KUVS-1375-1376/4/94

Rechtssatz: Wird der Beschuldigte ordnungsgemäß geladen, kann wegen der behaupteten Krankheit und Gebrechlichkeit und des entfernten Aufenthaltes das persönliche Erscheinen des Beschuldigten vor dem erkennenden Senat nicht verlangt werden und läßt eine Mitteilung des Beschuldigten insgesamt nicht erkennen, daß er etwa auf eine Teilnahme an der öffentlichen mündlichen Berufungsverhandlung bestehen wollte, liegen die Voraussetzungen für die Verlesung der Niederschrift über die Vernehmung des... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.03.1995

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