Norm: StGB §302 Abs1VStG §19VStG §21
Rechtssatz: Ein Strafreferent einer Bundespolizeidirektion, der die Unbescholtenheit der jeweiligen Beschuldigten seiner Entscheidung im Verwaltungsstrafverfahren zugrunde legt, obwohl ihm die Unrichtigkeit des diesbezüglichen Parteienvorbringens bekannt ist, und daraufhin teils die Verfahren gemäß § 21 VStG einstellt, teils entsprechend mildere Strafen verhängt, mißbraucht damit wissentlich die ihm eingeräu... mehr lesen...
Norm: VStG §19VStG §25
Rechtssatz: Das Verwaltungsstrafverfahren ist vom Untersuchungsgrundsatz beherrscht, wobei die Verwaltungsstrafbehörde zur Erforschung der materiellen Wahrheit verpflichtet ist. In diesem Sinne ist die Behörde dazu verhalten, das Vorliegen vom Beschuldigten behaupteter mildernder Umstände zu prüfen. Entscheidungstexte 13 Os 84/93 Entscheidungstext OGH 28.07.... mehr lesen...