Norm: ABGB §936 IVVStG §1
Rechtssatz: Da mit der Beendigung des Dauerschuldverhältnisses der bis dahin andauernde umsatzsteuerpflichtige Leistungsaustausch zwischen den Streitteilen wegfällt, hat derjenige Vertragspartner, der das Entgelt für die Übernahme der Getränkebezugsverpflichtung inklusive Umsatzsteuer vorauszahlte, Anspruch auf Rückersatz der anteiligen Umsatzsteuer. Entscheidungstexte ... mehr lesen...