Entscheidungen zu § 5 Abs. 2 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 1997/3/19 94/12/0050

Der Beschwerdeführer wurde für die Zeit vom 1. Juli 1987 bis 30. Juni 1989 zum Universitätsassistenten an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien (Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) bestellt. Der (rechtzeitig gestellte) Antrag des Beschwerdeführers vom 15. November 1988 auf Verlängerung des Dienstverhältnisses bis 30. Juni 1991 wurde vom Akademischen Senat der Universität Wien (im folgenden Akademischer Senat) im Instanzenzug mit Bescheid vom 21. Juni 199... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.03.1997

RS Vwgh 1997/3/19 94/12/0050

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §5 Abs2;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §6 Abs2;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs10;
Rechtssatz: Ist das zeitlich begrenzte Dienstverhältnis des Assistenten zum Zeitpunkt der "Weiterbestellung" gemäß Art VI Abs 10 Überleitung von Universitätspersonal bereits beendet, so ist der Assistent zum Zeitpunkt dieser "Weiterbestellung" n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/28 92/12/0106

Der 1938 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Dezember 1971 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er wurde zuletzt mit 25. Dezember 1982 auf die Planstelle eines Oberrates (Dienstklasse VII, Verwendungsgruppe A) im Planstellenbereich der belangten Behörde, Untergliederung Finanzlandesdirektionen, ernannt. Seit September 1990 befindet er sich im Ruhestand. Mit Entschließung vom 30. Juni 1986 hatte sich der Bundespräsident gemäß § 8 Abs. 3 BDG 1979 die Ernennung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.09.1993

RS Vwgh 1993/9/28 92/12/0106

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §5 Abs2;BDG 1979 §8 Abs3;
Rechtssatz: Die Systematik des Beamten-Dienstrechtsgesetzes zeigt, daß die Regelung des § 8 Abs 3 BDG 1979 im Verhältnis zu dem aus dem § 5 Abs 2 BDG 1979 ableitbaren Grundsatz, daß Ernennungen nicht rückwirkend erfolgen dürfen, eine Ausnahmemöglichkeit vorsieht. Unter den im § 8 Abs 3 BDG 1979 genannten Voraussetzungen besteht für di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/26 92/12/0038

Hinsichtlich der Vorgeschichte und des auch im hier vorliegenden Beschwerdefall gegenständlichen Sachverhaltes wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. September 1991, Zl. 90/12/0234, verwiesen. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der vom Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Personalkommission der Medizinischen Fakultät der Universität Wien vom 10. Februar 1989 erhobenen Berufung insoweit statt, als sein Dienstverhältnis als Universitätsa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.1993

RS Vwgh 1993/5/26 92/12/0038

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §176 Abs4;BDG 1979 §5 Abs2;BDG 1979 §8 Abs3;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs10;
Rechtssatz: Die Weiterbestellung eines Universitätsassistenten nach Art VI Abs 10 HochschullehrerdienstrechtsG ist eine Ernennung (neuerliche Verleihung der bisher innegehabten Planstelle) oder jedenfalls ein ernennungsähnlicher Rechtsakt. Aus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1993

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