Norm: ABGB §879 Abs1 BIIhBDG §20 Abs4BDG §20 Abs5
Rechtssatz: Eine zulässig getroffene vertragliche Rückzahlungsverpflichtung von Ausbildungskosten eines Beamten (hier Piloten) wird durch die durch die BDG - Nov 1988 eingeführte gesetzliche Rückzahlungsverpflichtung nach § 20 Abs 4 und 5 nicht unwirksam. Entscheidungstexte 8 ObA 211/94 Entscheidungstext OGH 15.09.1994 8 ObA 211/9... mehr lesen...