Entscheidungen zu § 186 Abs. 1 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/16 94/12/0044

Der Beschwerdeführer stand als Universitätsassistent an der XY Universität seit 1. März 1990 in einem bis 28. Februar 1994 befristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Antrag vom 16. September 1993 begehrte der Beschwerdeführer die Verlängerung dieses zeitlich begrenzten Dienstverhältnisses bis 29. Februar 1996 und begründete dies damit, daß es ihm infolge vermehrter Lehrtätigkeit am Institut sowie dem großen zeitlichen Aufwand für Studentenbetreuung und für a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/16 94/12/0044

Der Beschwerdeführer stand als Universitätsassistent an der XY Universität seit 1. März 1990 in einem bis 28. Februar 1994 befristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Antrag vom 16. September 1993 begehrte der Beschwerdeführer die Verlängerung dieses zeitlich begrenzten Dienstverhältnisses bis 29. Februar 1996 und begründete dies damit, daß es ihm infolge vermehrter Lehrtätigkeit am Institut sowie dem großen zeitlichen Aufwand für Studentenbetreuung und für a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.11.1994

RS Vwgh 1994/11/16 94/12/0044

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §175 Abs3;BDG 1979 §180 Abs3 Z1;BDG 1979 §181 Abs1 Z1;BDG 1979 §186 Abs1 Z1;BDG 1979 §48 Abs2;
Rechtssatz: Einem Universitätsassistenten steht es während seines befristeten Dienstverhältnisses offen, sich gegenüber seinem Vorgesetzten auf § 181 und § 186 Abs 1 BDG 1979 zu berufen, woraus sich ein Rechtsanspruch des Assistenten darauf ableiten läßt, ein Drittel... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1994

RS Vwgh 1994/11/16 94/12/0044

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §175 Abs3;BDG 1979 §180 Abs3 Z1;BDG 1979 §181 Abs1 Z1;BDG 1979 §186 Abs1 Z1;BDG 1979 §48 Abs2;
Rechtssatz: Einem Universitätsassistenten steht es während seines befristeten Dienstverhältnisses offen, sich gegenüber seinem Vorgesetzten auf § 181 und § 186 Abs 1 BDG 1979 zu berufen, woraus sich ein Rechtsanspruch des Assistenten darauf ableiten läßt, ein Drittel... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1994

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