Der Verwaltungsgerichtshof geht aufgrund der Beschwerdeergänzung und des mit dieser vorgelegten angefochtenen Bescheides von folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht beim Landesgericht XY als Richter und damit zur Selbstvertretung nach § 24 VwGG berechtigt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 18. November 1993 machte der Beschwerdeführer für die Zeit vom 1. September 1989 bis 31. August 1993 im wesentlichen einen Anspruch auf zusätzlich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §1 Abs2;B-VG Art18 Abs1;B-VG Art7 Abs1;
Rechtssatz: Jeder Fall ist im Dienstrecht für sich auf Grundlage des Gesetzes zu lösen. Vergleichsüberlegungen können keine günstigere rechtliche Wertung herbeiführen, weil, selbst wenn das Vorbringen des Beamten zutreffen sollte, aus einem möglicherweise unrechtmäßig... mehr lesen...