Norm: PatG 1970 §8 Abs1PatG 1970 §15 Abs1PatG 1970 §28 Abs1PatG 1970 §46 Abs1
Rechtssatz: Der Dienstgeber kann sich nicht dadurch seiner Verpflichtung auf Leistung einer besonderen Vergütung entziehen, daß er vor Ablauf der theoretisch längsten Laufdauer des Patentes nach § 28 Abs 1 PatG das Erlöschen des Patentes nach § 46 Abs 1 PatG herbeiführt (ÖBl 1986,59) oder auf seine Rechte an der Erfindung verzichtet (§ 15 Abs 1 PatG), aber weiterhin d... mehr lesen...
Norm: EO §399 Abs1 Z2EO §399 Abs1 Z4MSchG §33aPatG 1970 §28 Abs1PatG 1970 §147 Abs2
Rechtssatz: Ist infolge Ablauf der Dauer des Klagepatents (§ 28 Abs 1 PatG) der Anspruch auf Unterlassung von Patenteingriffen erloschen, ist dies dem Tatbestand des § 399 Abs 1 Z 4 EO zu unterstellen; da sich das - nachträgliche - Erlöschen des Anspruches hier unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, bedarf es dazu keiner negativen Feststellungsklage. ... mehr lesen...