Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen ab 2021 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; für die Jahre 2018 bis 2020 s RW0000893. Entscheidungstexte 33 R 69/20i Entscheidungstext OLG Wien 24.11.2020 33 R 69/20i Farbmischende Sammeloptik ... mehr lesen...
Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen 2018 bis 2020 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; ab 2021 s RW0000992. Entscheidungstexte 133 R 107/17h Entscheidungstext OLG Wien 11.12.2017 133 R 107/17h Kleinkindertrage; Bestimmtheit des UnterlassungsbegehrensVeröff ÖBl 2018/25, 2... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Georg M*****, vertreten durch Dr. Franz Gütlbauer, Dr. Siegfried Sieghartsleitner und Dr. Michael Pichlmair, Rechtsanwälte in Wels, gegen die beklagte Partei Herbert O*****, vertreten durch Themmer, Toth & Partner, Rechtsanwälte Gm... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin des österreichischen Patents AT 505 448 B1, das am 28. Juni 2007 angemeldet und am 15. Mai 2009 erteilt wurde. Gemäß Anspruch 1 dieses Patents weist der patentgeschützte Erfindungsgegenstand folgende Merkmale auf: a) Schi mit Schischaufel, wobei der Schi schichtförmig aufgebaut und b) die Schischaufel zumindest eine Materialaussparung aufweist und c) der Schi zumindest einen Gurt aus hochfestem lichtundurchlässigem Material, insbesondere aus Me... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin des oberösterreichischen Frauenmagazins „m*****“, die Beklagte ist ein Marktforschungsinstitut. Die Beklagte erstellte im Auftrag der Herausgeberin des Frauenmagazins „D***** O*****“ eine Reichweiten-Studie („market-Studie 2009“), worin das letztgenannte Magazin mit einer Reichweite von 20 % den ersten Platz belegte. Die Auftraggeberin veröffentlichte die Ergebnisse der Studie in ihrem Magazin. Zur Sicheru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Johannes P. Willheim, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei F***** GmbH, *****, vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialver... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin des europäischen Patents EP 0 656 786 B1 (Priorität 19. 5. 1993) mit folgenden Ansprüchen: 1. Verwendung eines Isoflavon-Phytoöstrogen-Extrakts von Soja oder Klee für die Herstellung eines Medikaments zur Verabreichung in Dosierungseinheitsform für die Behandlung des prämenstruellen Syndroms, von Symptomen, die mit der Menopause verbunden sind, oder von Prostatakrebs. 2. Verwendung wie in Anspruch 1 beansprucht, wobei das Medikament außerdem we... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist ausschließliche Lizenznehmerin und die Zweitklägerin Sublizenznehmerin des - im Folgenden als „Streitpatent" bezeichneten - europäischen Patents EP 334 429 (in Österreich E 82 498). Die Parteien streiten über den Eingriff der Beklagten in die Ansprüche 4, 6 und 7 des Patents: Das Streitpatent enthält als Anspruch 1 einen unabhängigen Verwendungsanspruch, und zwar betreffend die Verwendung einer durch eine chemische Formel („Formel [I]") definierten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt einen Großhandel für EDV- und Druckerzubehör. Sie ist Vertragshändlerin der L*****-Gruppe, die unter anderem Tonerkartuschen für Laserdrucker herstellt. Über eigene oder durch Lizenzvertrag abgeleitete Rechte an der Marke „L*****" verfügt die Klägerin nicht. Von September 2004 bis September 2005 erwarb die Klägerin von einem slowenischen Unternehmen Tonerkartuschen, deren Verpackungen mit der Marke „L*****" gekennzeichnet waren, und veräu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K*****N***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Ralph Kilches, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Parte... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §22PatG 1970 §22a
Rechtssatz: Äquivalenz bei mehrstufigen chemischen Reaktionsabläufen ist trotz Unterschieden in einzelnen Verfahrensschritten gegenüber den Patentansprüchen noch nicht ausgeschlossen, sofern nur mit den unterschiedlichen Verfahrensschritten dieselbe technische Wirkung erzielt wird, der angegriffene Lösungsweg für die Fachperson naheliegt und die Fachperson die beiden Lösungswege als gleichwertig empfindet. Ents... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §22
Rechtssatz: Für eine äquivalente Benützung einer patentierten Erfindung müssen folgende Bedingungen kumulativ vorliegen: a) Die abgewandelte Ausführungsform löst das der Erfindung zugrundeliegende Problem mit zwar abgewandelten, aber objektiv gleichwirkenden Mitteln (Gleichwirkung); b) die Fachperson kann die bei der Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe ihrer Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §22
Rechtssatz: Die Lehre von der Äquivalenz dehnt den Schutzbereich eines Patents auf solche Benutzungshandlungen aus, die zwar im Anspruch nicht genannt sind, die aber von Sinn und Zweck der Erfindung (= Erfindungsgedanke) durch Verwendung gleichwirkender Austauschmittel Gebrauch machen. Entscheidungstexte 17 Ob 6/08v Entscheidungstext OGH 20.05.2008 17 Ob 6/08v ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §22
Rechtssatz: Es greift zu kurz, mehrstufige chemische Reaktionsabläufe nur dann als äquivalent zu beurteilen, wenn sie die gleiche Anzahl von Verfahrensschritten aufweisen und in allen ihren Verfahrensschritten entweder direkt oder in äquivalenter Form übereinstimmen, ohne dabei zu berücksichtigen, ob der angegriffene Lösungsweg der Fachperson als naheliegend erscheinen musste. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §22
Rechtssatz: Die für eine äquivalente Benützung einer patentierten Erfindung erforderliche Gleichwirkung bedeutet, dass das Austauschmittel dieselbe technische Wirkung erzielen muss, die das im Patentanspruch beschriebene Lösungsmittel nach der Lehre des Klagepatents erreichen soll. Entscheidungstexte 17 Ob 6/08v Entscheidungstext OGH 20.05.2008 17 Ob 6/08v Beis... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 E4c23PatG 1970 §22
Rechtssatz: Ob Äquivalenz zur patentierten Erfindung vorliegt, ist zwar in erster Linie eine Rechtsfrage. Welches Verständnis ein Fachmann im maßgebenden Zeitpunkt hatte, ist allerdings ein objektivierendes, dem Beweis zugängliches Element. Entscheidungstexte 4 Ob 243/07z Entscheidungstext OGH 14.02.2008 4 Ob 243/07z ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §22PatG 1970 §155
Rechtssatz: Da in den Schutzbereich eines Patents auch vom Wortlaut der Patentansprüche abweichende, aber inhaltsgleiche Ausführungsformen fallen, ist im Verletzungsstreit zu prüfen, ob die angegriffene Gestaltungsform den durch die Ansprüche vorgezeichneten Lösungsweg der patentierten Erfindung beibehält. Eine äquivalente Benützung der patentierten Erfindung liegt dann vor, wenn der Fachmann im Prioritätszeitp... mehr lesen...