Entscheidungen zu § 147 Abs. 1 PatG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2003/8/19 4Ob155/03b

Begründung: Für den Kläger ist beim Österreichischen Patentamt unter Nummer AT 5588 U1 mit Schutzbeginn 15. 7. 2002 ein Gleitschichtkühler zum Kühlen elektronischer Bauteile (insbesondere von Mikroprozessoren) als Muster registriert. Es weist ua folgende Ansprüche auf: 1. Vorrichtung zum Kühlen elektronischer Bauelemente (1), insbesondere zum Kühlen von Mikroprozessoren, mit - einer ersten Platte (2) aus einem gut wärmeleitenden Material; - einer weiteren Platte (3), die an der er... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.08.2003

RS OGH 1998/11/10 4Ob280/98z, 4Ob155/03b, 4Ob232/17x

Norm: ZPO §266 BGMG §41PatG 1970 §147 Abs1
Rechtssatz: Macht demnach der Kläger einen auf eine Patentverletzung gegründeten Unterlassungsanspruch gemäß § 147 Abs 1 PatG geltend, hat er zunächst sein Patentrecht und eine Eingriffshandlung des Beklagten zu beweisen. Dem Beklagten obliegt sodann der Gegenbeweis, daß er sein Recht zur Vornahme der Eingriffshandlung daraus ableitet, selbst Patentinhaber oder dessen Lizenznehmer oder aber deren Vertr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.11.1998

RS OGH 1998/11/10 4Ob280/98z

Norm: PatG 1970 §147 Abs1
Rechtssatz: Der Unterlassungsanspruch dient dem Schutz des Patentinhabers vor künftigen Eingriffen in das ausschließliche Recht an der Erfindung. Er setzt kein schuldhaftes Handeln voraus, sondern richtet sich gegen jeden objektiv widerrechtlichen Eingriff. Entscheidungstexte 4 Ob 280/98z Entscheidungstext OGH 10.11.1998 4 Ob 280/98z ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.11.1998

TE OGH 1998/11/10 4Ob280/98z

Begründung: Der Kläger ist Inhaber des europäischen Patents 0047519, durch welches auch für Österreich eine Vorrichtung zum Aufsaugen und Aufnehmen von Schlamm (insbesondere im Zusammenhang mit einem Kanalreinigungs- und Entleerungsfahrzeug) geschützt ist (Beilage ./A). Am 5. 7. 1991 schlossen der Kläger und die italienische Firma C***** S.p.A. (in der Folge: Lizenznehmerin) zur Verwertung dieses Patents einen Lizenzvertrag (Beilage ./1), dessen örtlicher Geltungsbereich Italie... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.11.1998

TE OGH 1991/2/12 4Ob173/90

Begründung: Das Europäische Patentamt hat dem Erfinder Heinz Georg ***** zur Veröffentlichungsnummer O 119 514 ein Patent betreffend eine Trennwand für eine Eck- oder Runddusche mit der Priorität vom 17. 3. 1983 erteilt. Zu den "benannten Vertragsstaaten" (Art 3 und 79 EPÜ) gehört auch Österreich. In der Übertragungsurkunde vom 8. 8. 1989 erklärte der Erfinder, daß er der Klägerin (ua) seine österreichischen Teilrechte an dem Europäischen Patent 119 514 mit allen Rechten und Pflicht... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.02.1991

Entscheidungen 1-5 von 5

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