Entscheidungen zu § 5 AZG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

39 Dokumente

Entscheidungen 1-30 von 39

TE OGH 2010/5/26 9ObA34/10f

Entscheidungsgründe: Die Beklagte entstand im Rahmen der Umstrukturierung der Österreichischen Bundesbahnen mit Eintragung in das Firmenbuch am 24. 6. 2004. Am 12. 12. 2004 trat der Kollektivvertrag zur Regelung der Arbeitszeit für Mitarbeiter der ÖBB in Kraft. Die bis dahin geltenden Überstundenrichtlinien für ÖBB-Angestellte sowie die Dienstdauer-Vorschrift wurden außer Kraft gesetzt. § 10 des Arbeitszeit-Kollektivvertrags lautet: „Für Reisezeiten außerhalb der Normalarbeitszeit g... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.2010

TE OGH 2007/5/30 9ObA74/07h

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Entscheidung | OGH | 30.05.2007

TE OGH 2006/9/21 8ObA28/06k

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Entscheidung | OGH | 21.09.2006

TE OGH 2006/2/23 8ObA7/06x

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Entscheidung | OGH | 23.02.2006

TE OGH 2006/2/23 8ObA90/05a

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Entscheidung | OGH | 23.02.2006

TE OGH 2005/10/6 8ObA83/04w

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Entscheidung | OGH | 06.10.2005

TE OGH 2005/4/6 9ObA71/04p

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Entscheidung | OGH | 06.04.2005

TE OGH 2004/3/17 9ObA109/03z

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Entscheidung | OGH | 17.03.2004

RS OGH 2002/10/17 8ObA35/02h

Norm: AZG §5AZG §6 Abs1 Z12
Rechtssatz: Die Arbeitsbereitschaft muss für jeden Arbeitstag zumindest vorgesehen sein, damit es zur Verlängerung der Normalarbeitszeit kommen kann. Ist auf Grund Dienstplanes die Arbeitszeit derart verteilt, dass an bestimmten Tagen ausschließlich Arbeit im engeren Sinn und nicht Arbeitsbereitschaft zu leisten ist, unterfallen diese Tage nicht der Regelung des §5AZG, sodass für die die Normalarbeitszeit des § 3 AZG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.2002

TE OGH 2002/9/4 9ObA133/02b

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Entscheidung | OGH | 04.09.2002

TE OGH 2002/9/4 9ObA89/02g

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Entscheidung | OGH | 04.09.2002

TE OGH 2002/8/29 8ObA321/01s

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Entscheidung | OGH | 29.08.2002

TE OGH 2002/7/10 9ObA210/01z

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Entscheidung | OGH | 10.07.2002

RS OGH 2002/7/10 9ObA210/01z

Norm: ARG §9AZG §10AZG §19cKA-AZG §5
Rechtssatz: Zur Frage der Berücksichtigung von Feiertagen bei der für Dienstnehmer der Privatkrankenanstalten und Ordensspitäler Österreichs, welche im Schichtdienst und Turnusdienst beschäftigt sind, üblichen freien Diensteinteilung. Entscheidungstexte 9 ObA 210/01z Entscheidungstext OGH 10.07.2002 9 ObA 210/01z ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.2002

RS OGH 2002/7/10 9ObA210/01z, 9ObA102/05y

Norm: ARG §9AZG §10AZG §19cKA-AZG §5
Rechtssatz: Die Ermittlung der Normalarbeitszeit für die Berechnung von Überstunden kann von einem Feiertag nur insofern beeinflusst werden, als eben eine theoretische Einteilung, aber mangelnde Verwendung zu einer Anrechnung als Arbeitszeit führt. Diese Bestimmungen geben jedoch nicht Aufschluss darüber, wie eine freie Diensteinteilung (hier: der Dienstnehmer der Privatkrankenanstalten und Ordensspitäler Ös... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.2002

TE OGH 1999/7/8 8ObA274/98x

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Entscheidung | OGH | 08.07.1999

TE OGH 1999/4/15 8ObA273/98z

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Entscheidung | OGH | 15.04.1999

TE OGH 1996/8/29 8ObA2216/96g

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Entscheidung | OGH | 29.08.1996

TE OGH 1995/8/18 8ObA278/95

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Entscheidung | OGH | 18.08.1995

RS OGH 1995/8/18 8ObA278/95

Norm: AZG §4AZG §5KollV für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs (Arbeiter) aF (vor Juni 1994) ArtXV Z2
Rechtssatz: Diese Regelung des KollV verbietet nicht eine Pauschalentlohnung für Normalarbeitszeiten und Zeiten der Arbeitsbereitschaft. Entscheidungstexte 8 ObA 278/95 Entscheidungstext OGH 18.08.1995 8 ObA 278/95 European Ca... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.08.1995

RS OGH 1995/8/18 8ObA278/95, 9ObA425/97h

Norm: AZG §5KollV für das Güterbeförderungsgewerbe (Arbeiter) ArtXV Z4
Rechtssatz: Dem Art XV Z 4 dieses KollV kann nicht entnommen werden, daß nur in den dort taxativ angeführten Fällen Zeiten der Arbeitsbereitschaft geringer entlohnt werden dürfen als Zeiten der Vollarbeit. Eine geringere Entlohnung für Zeiten der Arbeitsbereitschaft ist daher grundsätzlich zulässig. Entscheidungstexte 8 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.08.1995

RS OGH 1994/6/30 8ObA225/94, 8ObA2216/96g, 8ObA274/98x, 9ObA133/02b, 9ObA89/02g, 8ObA83/04w, 8ObA28/

Norm: AZG §2AZG §5NSchGNov 1992 ArtV §2 Abs1NSchG ArtVII Abs1
Rechtssatz: Arbeitsbereitschaft ist der Aufenthalt an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort mit der Bereitschaft zur jederzeitigen Aufnahme der Arbeitsleistung im Bedarfsfall. Das Kriterium der "wachen Achtsamkeit" entspricht nicht der durch das AZG geschaffenen Rechtslage. Entscheidungstexte 8 ObA 225/94 Entscheidungstext OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.06.1994

TE OGH 1994/6/30 8ObA225/94

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Entscheidung | OGH | 30.06.1994

TE OGH 1992/3/18 9ObA53/92

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith und Dr. Bauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Raimund Kabelka und Margarete Heidinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei P***** K*****, Angestellter, ***** vertreten durch *****, Rechtsanwal... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.03.1992

RS OGH 1992/3/18 9ObA53/92, 8ObA321/01s, 9ObA71/04p, 8ObA61/18f

Norm: ABGB §1152 BAZG §5
Rechtssatz: Die Zahlung eines Entgelts bei Rufbereitschaft kann dem Dienstnehmer nicht mit der
Begründung: versagt werden, dass er keine Arbeit leiste, weil auch diese Zeit nicht völlig zu seiner freien Verfügung steht; der Dienstgeber, der die Rufbereitschaft verlangt, macht wenigstens zum Teil von der Arbeitskraft des Dienstnehmers Gebrauch. Auf der Grundlage des Arbeitsvertragsrechtes handelt es sich jedenfalls um Arb... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.03.1992

RS OGH 1992/3/18 9ObA53/92, 8ObA321/01s

Norm: ABGB §1152 BAZG §5
Rechtssatz: Allein daraus, daß der Arbeitnehmer das Rufgerät übernommen hat, ohne daß ihm eine Entgeltleistung zugesagt wurde, kann eine Vereinbarung der unentgeltlichen Leistung der Rufbereitschaft nicht abgeleitet werden. Entscheidungstexte 9 ObA 53/92 Entscheidungstext OGH 18.03.1992 9 ObA 53/92 Veröff: EvBl 1992/177 S 763 = ZAS 1993/6 S 104 (Ande... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.03.1992

RS OGH 1992/3/18 9ObA53/92, 8ObA321/01s, 9ObA71/04p, 8ObA61/18f

Norm: ABGB §1152 BAZG §5
Rechtssatz: Beim Bereitschaftsdienst in Form der Rufbereitschaft, bei der der Dienstnehmer nicht an der Arbeitsstätte selbst oder in deren unmittelbaren Nähe anwesend zu sein hat, sondern seinen jeweiligen Aufenthaltsort wählen kann und den Dienstgeber nur davon unterrichten muss, wo er erreichbar ist, handelt es sich nicht um eine Arbeitsleistung selbst, sondern um eine andere Leistung, die der Dienstnehmer nicht schon... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.03.1992

RS OGH 1992/3/18 9ObA53/92, 8ObA321/01s, 8ObA61/18f, 8ObA4/20a

Norm: ABGB §1152 BAngG §6AZG §5
Rechtssatz: Mangels Vereinbarung gebührt gemäß § 6 AngG (§ 1152 ABGB) für die Rufbereitschaft ein ortsübliches bzw angemessenes Entgelt. In der Regel ist die Rufbereitschaft aber geringer zu entlohnen als die Leistung selbst. Entscheidungstexte 9 ObA 53/92 Entscheidungstext OGH 18.03.1992 9 ObA 53/92 Veröff: EvBl 1992/177 S 763 = ZAS 1993/6 S 104 (A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.03.1992

RS OGH 1991/6/19 9ObA96/91, 9ObA53/92, 8ObA321/01s, 9ObA71/04p, 8ObA90/05a, 8ObA7/06x, 9ObA74/07h, 9

Norm: AZG §5
Rechtssatz: Rufbereitschaft besteht darin, dass der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber lediglich erreichbar sein muss. Hiebei kann der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort selbst wählen und über die Verwendung solcher Zeiten im wesentlichen frei entscheiden, wogegen er bei Arbeitsbereitschaft im Sinne des § 5 AZG sich an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur jederzeitigen Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.06.1991

TE OGH 1991/6/19 9ObA96/91

Entscheidungsgründe: Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Rechtliche Beurteilung Was die rechtliche Beurteilung betrifft, genügt es, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Der Begriff "Mehrarbeit" für das Überschreiten eines gewissen Arbeitsausmaßes in zeitlicher Hinsicht ist etwa im Bundesgesetz vom 1. J... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.06.1991

Entscheidungen 1-30 von 39

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