Entscheidungen zu § 76 Abs. 7 AWG 2002

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-10 von 10

TE Vwgh Erkenntnis 2007/7/19 2007/07/0081

Die D. R. GmbH & Co KG, deren persönlich haftende Gesellschafterin die D. R. GmbH ist, ist Inhaberin der schon vor dem 1. Juli 1997 betriebenen (Massenabfall-)Deponie R. mit dem Standort in W. in Tirol. Auf dieser Deponie wurden in der Vergangenheit auch aus den Bundesländern Salzburg und Oberösterreich stammende Abfälle mit mehr als fünf Masseprozent organischem Kohlenstoff (TOC) abgelagert. Im Hinblick darauf wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft K vom 10. Ju... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.07.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2007/7/19 2007/07/0062

Die beschwerdeführende Gesellschaft (im Folgenden: Beschwerdeführerin) ist Inhaberin der schon vor dem 1. Juli 1997 betriebenen (Massenabfall-)Deponie R. mit dem Standort in W. in Tirol. Auf dieser Deponie wurden in der Vergangenheit auch aus den Bundesländern Salzburg und Oberösterreich stammende Abfälle mit mehr als fünf Masseprozent organischem Kohlenstoff (TOC) abgelagert. Im Hinblick darauf wurde der Beschwerdeführerin mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 16. Jän... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.07.2007

RS VwGH Erkenntnis 2007/07/19 2007/07/0062

Rechtssatz: Die Erlassung einer Verordnung des Landeshauptmannes über eine (befristete) Ausnahme von dem sich aus § 5 Z 7 DeponieV 1996 ergebenden Deponierungsverbot setzt gemäß § 76 Abs 7 AWG 2002 voraus, dass sie aufgrund eines Kapazitätsmangels an Anlagen zur Behandlung von Abfällen vor ihrer Ablagerung im jeweiligen Bundesland zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Beseitigung der in diesem Bundesland anfallenden Abfälle mit mehr als fünf Masseprozent TOC erforderlich ist. Eine solche für... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 19.07.2007

RS Vwgh 2007/7/19 2007/07/0081

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §76 Abs7 idF 2004/I/043;AWG 2002 §76 Abs8 idF 2004/I/043;DeponieV 1996 §5 Z7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/07/0062 E 19. Juli 2007 RS 4 Stammrechtssatz Es sind keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass es der Gesetzgeber mit dem zweiten Satz des § 76 Abs 8 AWG 2002 Deponiebetreibern eines Bundeslandes, für das eine Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.07.2007

RS Vwgh 2007/7/19 2007/07/0081

Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §76 Abs7 idF 2004/I/043;AWG 2002 §76 Abs8 idF 2004/I/043;DeponieV 1996 §5 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/07/0062 E 19. Juli 2007 RS 2 Stammrechtssatz Die Erlassung einer Verordnung des Landeshauptmannes über eine (befristete) Ausnahme von dem sich aus § 5 Z 7 DeponieV 1996 ergebenden Deponierungsverbot setzt gemäß § 76 Abs 7 AWG 2002 voraus, dass sie auf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.07.2007

RS VwGH Erkenntnis 2007/07/19 2007/07/0062

Rechtssatz: Aus der
Begründung: des Initiativantrages (354/A 22. GP) zur Novelle BGBl I Nr 43/2004, mit der § 76 Abs 7 AWG 2002 geändert und Abs 8 angefügt wurde, geht hervor, dass der Gesetzgeber durch die Neufassung des § 76 Abs 7 AWG 2002 den Erwägungen des VfGH zum (inhaltsgleichen) § 45a Abs 7 AWG 1990 in seinem Erkenntnis vom 9. Oktober 2003, G 41/03, VfSlg 17018, Rechnung tragen und die Umsetzung der Planung der Bundesländer betreffend Beseitigungsanlagen für nicht gefährliche Abfäll... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 19.07.2007

RS VwGH Erkenntnis 2007/07/19 2007/07/0062

Rechtssatz: Es sind keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass es der Gesetzgeber mit dem zweiten Satz des § 76 Abs 8 AWG 2002 Deponiebetreibern eines Bundeslandes, für das eine Verordnung gemäß § 76 Abs 7 AWG 2002 erlassen wurde, ermöglichen wollte, nur wegen der grenzüberschreitenden Festlegung von Entsorgungsbereichen "irgendwo in Österreich" nicht vorbehandelte, unter das Verbot des § 5 Z 7 DeponieV 1996 fallende Abfälle aus allen Bundesländern auf ihrer Deponie abzulagern. Schla... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 19.07.2007

RS VwGH Erkenntnis 2007/07/19 2007/07/0062

Rechtssatz: Es war ganz klare Absicht des Gesetzgebers, mit dem zweiten Satz des § 76 Abs 8 AWG 2002 nur für jene Deponien eines Bundeslandes eine Ausnahme von der im ersten Satz dieser Bestimmung normierten Gebietsbeschränkung zu schaffen, für die in landesrechtlichen Regelungen des benachbarten Bundeslandes ein Entsorgungsbereich derart festgelegt war, dass dort anfallende Abfälle in einer im benachbarten Bundesland gelegenen Deponie abzulagern sind bzw abgelagert werden dürfen. Nur auf ... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 19.07.2007

RS Vwgh 2007/7/19 2007/07/0081

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §76 Abs7 idF 2004/I/043;AWG 2002 §76 Abs8 idF 2004/I/043;DeponieV 1996 §5 Z7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/07/0062 E 19. Juli 2007 RS 3 Stammrechtssatz Es war ganz klare Absicht des Gesetzgebers, mit dem zweiten Satz des § 76 Abs 8 AWG 2002 nur für jene Deponien eines Bundeslandes eine Ausnahme von der im ersten Satz ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.07.2007

RS Vwgh 2007/7/19 2007/07/0081

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §45a Abs7;AWG 2002 §76 Abs7 idF 2004/I/043;AWG 2002 §76 Abs8 idF 2004/I/043;DeponieV 1996;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/07/0062 E 19. Juli 2007 RS 1 Stammrechtssatz Aus der
Begründung: des Initiativantrages (354/A 22. GP) zur Novelle BGBl I Nr 43/2004, mit der § 76 Abs 7 AWG 2002 geändert und Abs 8 angefügt wurde, geht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.07.2007

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