Entscheidungen zu § 31 Abs. 1 AWG 2002

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2006/9/28 2006/07/0045

Mit dem nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 13. Februar 2006 erteilte die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei folgenden Auftrag: "Die A-GmbH wird gemäß § 31 Abs. 2 Z. 2 AWG 2002 verpflichtet, den verordnungskonformen Zustand durch die Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzung für Nachlaufmengen zum nächstmöglichen Bilanzstichtag ehestbaldig herzustellen. Die Einhaltung dieser Verpflichtung ist dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtscha... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.09.2006

RS Vwgh 2006/9/28 2006/07/0045

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §31 Abs1;AWG 2002 §31 Abs2;AWG 2002;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Aufsicht des BMLFUW über genehmigte Sammel- und Verwertungssysteme bezieht sich nach § 31 Abs 1 zweiter Satz (nur) auf die Erfüllung der Verpflichtungen von Sammel- und Verwertungssystemen entsprechend den Bestimmungen des AWG 2002 und der auf Grund des AWG 2002 erlass... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.2006

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