Entscheidungsgründe: I.) Zum Berichtigungsantrag des Zweitbeklagten: Die Revision des Zweitbeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgerichtes in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten vom 10. November 1986, 44 Cg 101/83-93 wurde mit Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 7. April 1987, 14 Ob A 68/87 als verspätet zurückgewiesen, weil das Rechtsmittel nach dem Inhalte des Aktes erst am 15. Jänner 1987 und damit am 29. Tag nach der Z... mehr lesen...