Entscheidungen zu § 41 Abs. 1 ASGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2000/8/29 7Rs231/00t

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Entscheidung | OGH | 29.08.2000

RS OLG Wien 2000/08/29 7Rs231/00t

Rechtssatz: Die Unterlassung einer Äußerung zum Gebührenantrag des Sachverständigen nimmt der Partei nicht die Rechtsmittellegitimation. Einwendungen zu den vom Sachverständigen seinem Gebührenanspruch zugrunde gelegten Tatsachen können allerdings die Parteien nur in ihrer Äußerung nach §39 Abs. 1 GebAG erstatten. Unterlässt der beklagte Versicherungsträger gemäß §42 Abs. 2 Z 2 ASGG eine Äußerung zur Honorarnote womit der Sachverständige Mühewaltung gemäß §37Abs. 2 GebAG etwa in der Höhe v... mehr lesen...

Rechtssatz | OLG Wien | 29.08.2000

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