Entscheidungen zu § 56 ARHG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1995/3/9 15Os126/94 (15Os127/94)

Norm: ARHG §56
Rechtssatz: Ein Beschlagnahmebeschluß eines von einem Staatsanwalt der Russischen Föderation eingesetzten Untersuchungsführers (Ermittlungsleiters) ist bei völkerrechtsfreundlicher Interpretation im Sinne einer "Umstellung" auf die österreichische Rechtsordnung einer richterlichen Anordnung im Sinne des § 56 ARHG gleichzusetzen. Entscheidungstexte 15 Os 126/94 Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.1995

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