Entscheidungen zu § artikel2zu36c Abs. 1 AlVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2003/3/28 99/02/0366

Mit Bescheid der Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Graz vom 15. September 1999 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers vom 23. Juni 1999 auf Zuerkennung der Notstandshilfe gemäß § 33 i.V.m. den §§ 38, 7 und 12 AlVG mangels Arbeitslosigkeit keine Folge gegeben. In der Begründung: dieses Bescheides wird u.a. ausgeführt, der Beschwerdeführer sei Geschäftsführer und Gesellschafter der G-Betriebsgesellschaft m.b.H. und bei der Autohaus K.-Gesellschaft m. b.H. Es liege d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.03.2003

RS Vwgh 2003/3/28 99/02/0366

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36c Abs1;AlVG 1977 §36c Abs6;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Nach § 36c Abs. 1 AlVG 1977 ist eine Voraussetzung, dass ein Verlangen der regionalen Geschäftstelle auf Vorlage der entsprechenden Nachweise und Erklärungen an die jeweilige Person gerichtet wird. (Hier: Es fehlt an Anhaltspunkten dafür, da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/30 98/08/0394

Der Beschwerdeführer beantragte am 1. Juni 1994 die Zuerkennung von Arbeitslosengeld. In den nachfolgenden Notstandshilfeanträgen vom 31. März 1995, 15. März 1996 und 21. April 1997 verneinte er unter anderem jeweils die Fragen nach einem Einkommen und nach der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit. Mit Schreiben vom 19. November 1997 ersuchte die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien das für den Beschwerdeführer zuständige Finanzamt für den 9., 18. und 19. B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.2002

RS Vwgh 2002/1/30 98/08/0394

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36c Abs1;AlVG 1977 §36c Abs4;AlVG 1977 §36c Abs6;
Rechtssatz: Hat die Behörde in einem Verfahren über einen Antrag auf Gewährung von Notstandshilfe dem Antragsteller weder Gelegenheit gegeben, Nachweise für sein Einkommen zu erbringen, noch ihn zum amtswegig beigeschafften Einkommensteuerbescheid befragt (hier: bei der Einvern... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.2002

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