Norm: ABGB §1157 Abs1AlVG §1 Abs1AngG §18 Abs1ASVG §5 Abs1 Z3 lita
Rechtssatz: Keine Verpflichtung des Arbeitgebers, eine weder gesetzlich noch vertraglich vorgesehene Vorsorge für die negativen vermögensrechtlichen Folgen einer Treuepflichtverletzung, des Arbeitnehmers zu treffen (aus Fürsorgepflicht). Hier: Nach Disziplinarverfahren entlassener definitiv gestellter Angestellter der Z - Bank Austria AG war nach Gesetz nicht arbeitslosenversich... mehr lesen...