Norm: MRG §18 Abs1MRG §19MRG §37 Abs3 Z4MRG §37 Abs3 Z5MRG §37 Abs3 Z6ZPO §97 Abs1
Rechtssatz: In einem Verfahren nach §§ 18 ff MRG ist die Bestellung eines gemeinschaftlichen Zustellbevollmächtigten nach § 37 Abs 3 Z 6 zweiter Satz MRG iVm § 97 ZPO unter den dort bezeichneten Voraussetzungen zulässig. Die Antragsgegner in einem Verfahren nach § 18 MRG, die namentlich in der Mieterliste aufgeführten Personen, sind Parteien, deren Interessen in ... mehr lesen...
Norm: ZPO §97 Abs1MRG §37 Abs3 Z5MRG §37 Abs3 Z6MRG §37 Abs3 Z8
Rechtssatz: Der in § 37 Abs 3 Z 6 zweiter Satz MRG für die Bestellung eines gemeinsamen Zustellbevollmächtigten normierten Voraussetzung, die von dieser Passivvertretung betroffenen Parteien "namentlich bestimmt" zu bezeichnen, kann auch dadurch entsprochen werden, daß dem nach Maßgabe des § 37 Abs 3 Z 5 MRG zugestellten Aufforderungsschreiben eine Mieterliste (die namentliche Aufl... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 2.März 1987 bei der Schlichtungsstelle ***** erhobenen Antrag begehrte Angela Sch***** die Überprüfung der Zulässigkeit des ihr für ihre Wohnung vorgeschriebenen Hauptmietzinses, wobei sie davon ausging, daß die Wohnung in die Ausstattungskategorie D einzuordnen und der Zinsberechnung eine geringere Nutzfläche zugrundezulegen sei. Die Schlichtungsstelle wies diesen Antrag ab, weil mit Entscheidung der Zentralen Schlichtungsstelle vom 12.6.1986, MA 50-Schli 1/8... mehr lesen...
Norm: ZPO §97 Abs1
Rechtssatz: Die Bestellung des Zustellungsbevollmächtigten für die Partei erfolgt nur im Fall des § 97 Abs 1 ZPO, wenn eine Prozeßhandlung durch oder gegen mehrere Personen vorzunehmen ist, die mit der Befolgung des Auftrages, einen gemeinschaftlichen Vertreter oder (freiwillig bestellten) Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen, säumig sind. Entscheidungstexte 3 Ob 65... mehr lesen...