Norm: ZPO §63 Abs1ZPO §63 Abs3
Rechtssatz: Die Verfahrenshilfe darf nur solchen Privatpersonen gewährt werden, die wenigstens in beachtlichem (zahlenmäßigem) Umfang Chancen auf einen Prozeßerfolg besitzen. Entscheidungstexte 15 R 17/97y Entscheidungstext OLG Wien 23.04.1997 15 R 17/97y European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...