Norm: ZPO §577ZPO §595 Abs2 Z1 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Kommt die Schiedsvereinbarung hinsichtlich eines von mehreren Vertragspartnern die eine GmbH gründen zufolge Formmangels (Fehlen der entsprechenden Bevollmächtigung) nicht wirksam zu Stande, so ist sie auch gegenüber den anderen Vertragspartnern nicht zustande gekommen. Entscheidungstexte 7 Ob 368/98p Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §577ZPO §595 Abs2 Z1 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Kommt die Schiedsvereinbarung hinsichtlich eines von mehreren Vertragspartnern die eine GmbH gründen zufolge Formmangels (Fehlen der entsprechenden Bevollmächtigung) nicht wirksam zu Stande, so ist sie auch gegenüber den anderen Vertragspartnern nicht zustande gekommen. Entscheidungstexte 7 Ob 368/98p Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Das Erstgericht wies das auf § 595 ZPO. gestützte Klagebegehren auf Unwirksamerklärung und Aufhebung des am 27. Jänner 1960 gefällten Schiedsspruches des zwischen den Streitteilen vereinbarten Schiedsgerichtes, mit dem der zwischen ihnen über das Gut M. geschlossene Pachtvertrag aufgehoben wurde, ab. Der dagegen von der klagenden Partei erhobenen Berufung wurde nicht Folge gegeben, wobei das Berufungsgericht übereinstimmend mit dem Erstgericht das Vorliegen der geltend gemachten Anf... mehr lesen...