Entscheidungsgründe: Die beklagte Aktiengesellschaft ist eine 100%-Tochter der „P“ B***** Aktiengesellschaft (mittlerweile „GmbH“), die als Konzernholdinggesellschaft fungierte. Eine weitere Tochter (65 %) der „P“ B***** Aktiengesellschaft war die P***** T***** AG. Im Frühjahr 2003 schloss die klagende Beratungsgesellschaft mit der Beklagten einen schriftlichen Vertrag über die Restrukturierung des P*****-Konzerns. Als wesentliches Ziel (Pkt. 1.1) der Umstrukturierungsmaßnahmen wurd... mehr lesen...
Begründung: I. Die ordentliche Revision wurde vom Berufungsgericht mit der
Begründung: zugelassen, dass es an einer Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Beurteilung von Klagen nach Schiedsgutachten für den Fall fehle, dass sich die Unrichtigkeit des Schiedsgutachtens aufgrund eines Sachverständigenbeweises ergebe. Der Beklagte hat in seiner Revisionsbeantwortung die Zurückweisung der Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage beantragt. Rechtli... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund einer zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Schiedsvereinbarung wurde zwischen diesen ein Schiedsgerichtsverfahren abgehalten. Ein Verfahren für die Ablehnung eines Schiedsrichters wurde nicht vereinbart. Mit Schiedsspruch vom 28. 10. 2009 wurde das von der Antragstellerin erhobene Klagebegehren abgewiesen. Am 11. 11. 2009 stellte die Antragstellerin beim Erstgericht den Antrag auf Feststellung, dass der von der Antragsgegnerin nominierte Schiedsrichter Dr. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §584 Abs2ZPO §595 idF vor SchiedsRÄG 2006ABGB §1295 IIf9ABGB §1299 A3ZPO §611 idF SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Ein Schiedsrichter kann nur dann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, wenn der Schiedsspruch angefochten wurde und die Anfechtung erfolgreich war. Entscheidungstexte 9 Ob 126/04a Entscheidungstext OGH 06.06.2005 9 Ob 126/04a Veröff: SZ 2005/85 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §592ZPO §594ZPO §595 idF vor SchiedsRÄG 2006ZPO §606 idF SchiedsRÄG 2006ZPO §611 idF SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Weil ein Schiedsspruch die in Schriftform durch Schiedsrichter gefällte Sachentscheidung über einen objektiv schiedsfähigen Gegenstand aufgrund eines Parteienantrags ist, hat das Fehlen einer dieser Grundvoraussetzungen zur Folge, dass kein Schiedsspruch, also ein Nicht-Schiedsspruch vorliegt, der ipso facto wirkungslos ist... mehr lesen...
Norm: ZPO §586ZPO §595 idF vor SchiedsRÄG 2006JN §19
Rechtssatz: Auch wenn-hier auf Grund der subsidiären Verweisung in einen Pachtvertrag- für das Schiedsverfahren die Vorschriften der ZPO gelten sollten-damit (jedenfalls implizit) wohl auch auf die Bestimmungen der §§19ff JN Bezug genommen ist, was sich im Übrigen auch aus dem ausdrücklich auf diese Bestimmungen verweisenden §586 ZPO ergibt, so fehlt es doch schon auf der Tatsachenebene an ei... mehr lesen...
Norm: ZPO §595 idF vor SchiedsRÄG 2006MRK Art6 Abs1 IMRK Art6 Abs1 II1aMRK Art6 Abs1 II5a1MRK Art6 Abs1 II5cMRK Art6 Abs1 VIZPO §611 idF SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Zwischen staatlichen Gerichten einerseits, die an strenge Verfahrensregeln gebunden sind und deren Entscheidungen meist einem Rechtszug unterliegen und Schiedsgerichten andererseits, gegen deren Entscheidungen ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig ist und die bezüglich der Ge... mehr lesen...
Norm: ZPO §595 idF vor SchiedsRÄG 2006ZPO §611 idF SchiedsRÄG 2006JN §19
Rechtssatz: Nach herrschender Meinung hat das Schiedsgericht über die Ablehnung eines Schiedsrichters selbst zu entscheiden, und zwar in Ermangelung einer abweichenden Regelung im Schiedsvertrag in Anwesenheit und mit der Stimme des Abgelehnten (mwN). Dies gilt jedoch nicht, wenn der betroffene Schiedsrichter seine Befangenheit selbst angezeigt und um beschlussmäßige Fests... mehr lesen...
Norm: ZPO §595 idF vor SchiedsRÄG 2006ZPO §611 idF SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Die Aufhebungsgründe sind in § 595 ZPO taxativ aufgezählt. Entscheidungstexte 7 Ob 647/94 Entscheidungstext OGH 22.03.1995 7 Ob 647/94 3 Ob 2372/96m Entscheidungstext OGH 05.05.1998 3 Ob 2372/96m 4 Ob 156/01x ... mehr lesen...
Norm: ZPO §595 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Eine einredeweise Geltendmachung der Aufhebungsgründe - wie insbesondere das mangelnde rechtliche Gehör des Beklagten - kommt nicht in Frage. Um den Schiedsspruch zu beseitigen, bedarf es der Aufhebungsklage nach §§ 595 ff ZPO. Entscheidungstexte 7 Ob 604/94 Entscheidungstext OGH 14.12.1994 7 Ob 604/94 Veröff: SZ 67/228 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §595 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen der ZPO über das Schiedsverfahren geht klar und eindeutig hervor, daß die staatlichen Gerichte nur in den dort genannten Fällen berufen sind, am Schiedsverfahren mitzuwirken und es (den Schiedsspruch) zu kontrollieren (siehe §§ 582, 583, 584, 589, 595 ZPO). Eine Überprüfung prozeßleitender Verfügungen des Schiedsgerichtes durch die ordentlichen Gerichte ist nicht vorgesehen... mehr lesen...