Norm: ZPO §562 DZPO §571
Rechtssatz: Der Beschluss, dass die Einwendungen als rechtzeitig angebracht angenommen werden, ist keiner formellen Rechtskraft fähig. Kommt das Gericht im Laufe des Verfahrens zu der Feststellung, dass die Einwendungen verspätet angebracht wurden, dann ist, wenn bereits das Verfahren über die Einwendungen eingeleitet war, mit Urteil zu entscheiden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 B
Rechtssatz: Ist in der Kündigung kein Kündigungstermin angegeben, ist die Kündigung bei entsprechenden Einwendungen aufzuheben. Entscheidungstexte 3 Ob 245/61 Entscheidungstext OGH 05.07.1961 3 Ob 245/61 Veröff: EvBl 1961/461 S 578 1 Ob 3/67 Entscheidungstext OGH 09.02.1967 1 Ob 3/67 Beisatz: Bei Prü... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z4 IIDZPO §561 Abs2ZPO §562 A
Rechtssatz: Eine ordnungsgemäß an den Kündigungsgegner zugestellte gerichtliche Aufkündigung ist ein (vollstreckbarer) Exekutionstitel, falls gegen die Aufkündigung nicht rechtzeitig Einwendungen erhoben wurden, auch wenn die Zustellung der gerichtlichen Aufkündigung an die kündigende Partei nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Auf Grund einer vollstreckbaren gerichtlichen Aufkündigung kann die Räumung auch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei kündigte als Hauseigentümer mit der am 16. 9. 1959 eingebrachten gerichtlichen Aufkündigung der Verlassenschaft nach der am 6. 7. 1959 verstorbenen Theodora N*****, vertreten durch den gerichtlich bestellten Verlassenschaftskurator Antonie H*****, die im Hause G*****, W*****gasse 6, Parterre rechts gelegene Dreizimmerwohnung samt Nebenräumen für den 31. 10. 1959 gerichtlich auf und beantragte gleichzeitig, der Gegenseite aufzutragen, den Best... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 BZPO §572
Rechtssatz: Ein in der Aufkündigung unrichtig angegebener Räumungstermin muß ausdrücklich in den Einwendungen bemängelt werden. In einem solchen Fall ist ein Urteil auf den richtigen Räumungstermin zu erkennen. Entscheidungstexte 3 Ob 68/60 Entscheidungstext OGH 22.03.1960 3 Ob 68/60 Veröff: EvBl 1960/283 S 467 = ImmZ 1960,374 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §903ZPO §562 B
Rechtssatz: Als Räumungstermin in der Aufkündigung gilt das Ende des letzten Tages des Bestandverhältnisses, wobei aber die Ausführung der Räumung nicht zur Unzeit erfolgen darf. Entscheidungstexte 3 Ob 68/60 Entscheidungstext OGH 22.03.1960 3 Ob 68/60 Veröff: EvBl 1960/283 S 467 = JBl 1960,612 = ImmZ 1960,374 ... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1 A3aZPO §562 E
Rechtssatz: Bei geschützten Bestandverhältnissen braucht die Einwendung, daß kein wichtiger Kündigungsgrund nach dem MG vorliege, nicht ausdrücklich geltend gemacht zu werden, soferne nur überhaupt fristgerecht "Einwendungen" erhoben werden. Es genügt demnach für Einwendungen, soweit es sich um die Stellungnahme gegenüber den nach dem MG geltend gemachten Kündigungsgründen handelt, jede Erklärung, aus welcher sic... mehr lesen...
Norm: HGB §105HGB §131ZPO §14 BaZPO §560 AZPO §562 A
Rechtssatz: Im Rechtsstreit wegen Aufkündigung einer OHG bzw Übernahme des Unternehmens durch einen Gesellschaft bilden alle Gesellschafter eine notwendige Streitgenossenschaft im Sinne des § 14 ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 287/59 Entscheidungstext OGH 14.10.1959 1 Ob 287/59 Veröff: EvBl 1960/10 S 22 ... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1 A2aZPO §503 Z2 C6ZPO §562 E
Rechtssatz: Die Verletzung der Eventualmaxime des § 21 MG ist ein Verfahrensverstoß, der nur nach § 503 Z 2 ZPO gerügt werden kann. Entscheidungstexte 5 Ob 408/59 Entscheidungstext OGH 09.09.1959 5 Ob 408/59 Veröff: ImmZ 1960,107 8 Ob 133/68 Entscheidungstext OGH 21.05.1968 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §527 Abs2 B3bZPO §562 D
Rechtssatz: Gegen den Beschluß des Rekursgerichtes, mit welchem der erstgerichtliche Beschluß auf Zurückweisung der Einwendungen als verspätet ohne Rechtskraftvorbehalt aufgehoben und dem Erstgericht die Fortsetzung des Verfahrens über die Einwendungen aufgetragen wurde, ist ein Revisionsrekurs unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 236/59 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: EO §35 BMG §21 Abs1 A3aZPO §477 B2fZPO §562 E
Rechtssatz: Die Verletzung der Eventualmaxime im Kündigungsverfahren durch das Erstgericht darf das Berufungsgericht nicht von Amts wegen aufgreifen. Es liegt weder eine Nichtigkeit noch die Verletzung einer zwingenden Verfahrensvorschrift vor, die von Amts wegen zu berücksichtigen wäre. Ein Verstoß gegen die Eventualmaxime ist im Berufungsverfahren nur zu beachten, wenn das Verfahren erster I... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 AZPO §562 B
Rechtssatz: Nach Erhebung von Einwendungen ist die Verbesserung von Fehlern, die gegen die Vorschriften des § 562 Abs 1 ZPO über den Inhalt der Aufkündigung verstoßen, grundsätzlich unzulässig, es sei denn, daß es sich um unwesentliche Fehler, die als solche ohne weiteres erkenntlich sind, handelt. Die Richtigstellung der Bezeichnung der aufgekündigten Fläche stellt in Wahrheit eine unzulässige Klagsänderung dar. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §484 Abs2ZPO §562 D
Rechtssatz: Nach allgemeinen Grundsätzen muß der Zurücknahme von Einwendungen gegen die Aufkündigung eines Vertrages die Wirkung zuerkannt werden, daß der Kündigungsgegner nunmehr mit der Aufkündigung einverstanden ist. Es besteht daher kein Anstand, auf die Zurücknahme der Einwendungen gegen eine Aufkündigung § 552 Abs 5 und damit § 484 ZPO sinngemäß anzuwenden. Die Zurücknahme der Einwendungen hat daher die Folge... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 D
Rechtssatz: Innerhalb der gesetzlichen Frist können Einwendungen ergänzt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 90/57 Entscheidungstext OGH 27.02.1957 3 Ob 90/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0044910 Dokumentnummer JJR_19570227_OGH0002_0030OB00090_5700000_001 mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs2 VZPO §560 BZPO §562 B
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß eine unrichtige Bezeichnung dann nicht schade, wenn nur das Begehren deutlich erkennbar ist, ist auch auf den Kündigungstermin in der Kündigung anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 7/57 Entscheidungstext OGH 09.01.1957 7 Ob 7/57 6 Ob 320/70 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 E
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 562 ZPO kann begrifflich überhaupt nur für Tatsachen gelten, die sich vor Ende der Einwendungsfrist ereignet haben; es steht daher der späteren Geltendmachung von Tatsachen nicht entgegen, wenn diese erst nach Ende der Einwendungsfrist eingetreten sind. Entscheidungstexte 1 Ob 635/56 Entscheidungstext OGH 19.12.1956 1 Ob 635/56 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 E
Rechtssatz: Auch der Einwand der verfehlten Kündigungsfrist unterliegt der Eventualmaxime. Entscheidungstexte 1 Ob 463/56 Entscheidungstext OGH 31.10.1956 1 Ob 463/56 7 Ob 512/79 Entscheidungstext OGH 15.02.1979 7 Ob 512/79 Auch; Beisatz: Verfehlter Kündigungstermin. (T1) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 C
Rechtssatz: Eine gerichtliche Aufkündigung muß den Antrag, dem Gegner aufzutragen, entweder den Bestandgegenstand zur bestimmten Zeit bei sonstiger Exekution zu übergeben oder zu übernehmen oder gegen die Aufkündigung Einwendungen zu erheben, auch dann enthalten, wenn der Kündigungsgegner nicht im Besitze der Wohnung ist. Entscheidungstexte 3 Ob 100/56 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 E
Rechtssatz: Die Einwendung, daß sich der Kläger gegenüber einer dritten Person zur Unterlassung der Kündigung des Beklagten verpflichtet habe und daß der Beklagte dadurch ein Recht gegenüber dem Kläger erlangt habe, unterliegt der Eventualmaxime. Entscheidungstexte 2 Ob 119/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 2 Ob 119/56 ... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1 A2aZPO §562 B
Rechtssatz: Die Behauptung der Mieterschutzfreiheit muß nicht schon in der Kündigung aufgestellt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 122/56 Entscheidungstext OGH 22.02.1956 1 Ob 122/56 Veröff: EvBl 1956/152 S 298 4 Ob 532/64 Entscheidungstext OGH 26.05.1964 4 Ob 532/64 Veröff: MietSlg 16505 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 DZPO §560 BZPO §562 B
Rechtssatz: Berichtigung eines durch einen Schreibfehler unrichtigen Kündigungstermines. Entscheidungstexte 1 Ob 619/55 Entscheidungstext OGH 12.10.1955 1 Ob 619/55 6 Ob 320/70 Entscheidungstext OGH 08.01.1971 6 Ob 320/70 Beisatz. Fälschlicher Kündigungstermin muß jedoch deutlich erkennbar sei... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 B
Rechtssatz: Mißbräuchliche Verwendung eines seinerzeit für einen anderen Zweck unterschriebenen, sonst unausgefüllt gebliebenen Kündigungsformulares. Entscheidungstexte 7 Ob 333/55 Entscheidungstext OGH 20.07.1955 7 Ob 333/55 Veröff: MietSlg 4850/23 3 Ob 178/62 Entscheidungstext OGH 16.01.1963 3 Ob 178/62 ... mehr lesen...
Norm: ÄnderungsV §6MG §1 Abs2 Z3 B3MG §21 Abs1 A2aZPO §562 B
Rechtssatz: Der Vermieter, der seine Kündigung auf Mieterschutzfreiheit nach § 1 Abs 2 Z 3 MG gründet, kann noch im Laufe der mündlichen Verhandlung geltend machen, daß er die Mieterschutzfreiheit (Kündigungsschutzfreiheit) auch auf § 6 der ÄnderungsV stützt, denn mit diesem neuen Vorbringen hat der Kläger keinen neuen Kündigungsgrund geltend gemacht, sondern lediglich seine schon in ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 FZPO §562 B
Rechtssatz: Die Aufkündigung von ideellen Anteilen einer Liegenschaft ist rechtlich unmöglich. Entscheidungstexte 2 Ob 126/55 Entscheidungstext OGH 15.06.1955 2 Ob 126/55 3 Ob 600/89 Entscheidungstext OGH 04.10.1989 3 Ob 600/89 Veröff: RZ 1992/36 S 96 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs3 A2MG §21 Abs1 A3bZPO §562 E
Rechtssatz: Die Einwendung, mit welcher sich die Beklagte auf den Tatbestand des § 19 Abs 3 MG beruft, unterliegt nicht dem Grundsatz der Eventualmaxime (anders 2 Ob 705/50 = MietSlg 1999). Entscheidungstexte 3 Ob 171/55 Entscheidungstext OGH 30.03.1955 3 Ob 171/55 Veröff: EvBl 1956/55 S 99 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 BZPO §562
Rechtssatz: Wenn in der Kündigung eine unrichtige Kündigungsfrist angegeben wurde (und das Erstgericht diese Kündigung deshalb nicht a limine zurückgewiesen hat), kann dies mangels rechtzeitiger Einwendung des Gegners im weiteren Verfahren vom Amts wegen nicht mehr wahrgenommen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 551/54 Entscheidungstext OGH 10.11.1954 1 Ob 5... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 AZPO §562 B
Rechtssatz: Wenn der Verpächter (eines landwirtschaftlichen Grundbesitzes) erklärt, den Vertrag sofort aufzulösen, dann liegt eine Auflösungserklärung ähnlich dem § 1118 ABGB vor. In solchen Fällen sind die §§ 560, 562 ZPO unanwendbar. Die Einwendungen hätten daher ohne Anordnung einer mündlichen Verhandlung zurückgewiesen werden sollen. Entscheidungstexte 2 Ob 77... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 EZPO §567
Rechtssatz: Der Gegner hat die Unzulässigkeit der Erlassung eines Räumungsauftrages mangels Vorliegens eines Bestandverhältnisses auf bestimmte Dauer einzuwenden. Von amtswegen ist nach Unterlassung der Einwendung darauf nicht Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 428/54 Entscheidungstext OGH 01.07.1954 3 Ob 428/54 ... mehr lesen...
Norm: MG §22ZPO §562 B
Rechtssatz: Will die klagende Partei nur eine Teilkündigung, dann muß sie dies in einer auch für den Prozeßgegner klar erkennbaren Weise zum Ausdruck bringen und dem Prozeßgericht auch die für eine Teilkündigung erforderlichen tatsächlichen Grundlage liefern (vgl MietSlg 2583). Da dies nicht geschehen ist, wurde die Kündigung mit Recht aufgehoben. Entscheidungstexte 3 O... mehr lesen...
Maria S. erhob als Verpächterin gegen eine von Hans M. als Pächter gegen sie erhobene außergerichtliche Aufkündigung eines Pachtvertrages über einen photographischen Betrieb Einwendungen. Das Prozeßgericht hob die Kündigung auf. Das Berufungsgericht hob das Urteil des Prozeßgerichtes auf und wies die Einwendungen zurück. Es stellte fest, daß es sich nach der im Berufungsverfahren vorgenommenen Außerstreitstellung um die Pachtung eines Unternehmens der Beklagten Maria S. handle, da... mehr lesen...