Norm: ZPO §40ZPO §41ZPO §560ZPO §561ZPO §562
Rechtssatz: Im Bestandverfahren nach den §§ 560ff ZPO steht der kündigenden Partei vor Erhebung von Einwendungen gegen die Aufkündigung nur dann ein Kostenersatzanspruch zu, wenn die Aufkündigung auf einen der
Gründe: der §§ 1117f ABGB gestützt wird. Entscheidungstexte 11 R 140/98d Entscheidungstext LG Linz 16.04.1998 11 R 140/98d ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IId1ZPO §560 ALPG §1MRG §1
Rechtssatz: Wird die Benützung einer Sache gegen Entgelt, jedoch gegen jederzeitigen Widerruf vereinbart, liegt ein Innominatvertrag vor. Ein solcher Vertrag ist außerhalb des mietrechtlichen Kündigungsschutzes oder des Schutzes des LPG wirksam; unterläge er allerdings als Mietvertrag dem MRG oder als Pachtvertrag dem LPG, müßte er zur Vermeidung von Umgehungen wie ein Bestandvertrag behandelt werden.... mehr lesen...