Begründung: Mit der am 19. 1. 2007 beim Erstgericht eingelangten Aufkündigung kündigte die kündigende Partei als Vermieterin der gekündigten Partei als Mieterin den über ein Geschäftslokal in Wien 1 abgeschlossenen Bestandvertrag zum 30. 9. 2007 auf und beantragte, das Gericht möge der gekündigten Partei auftragen, den Bestandgegenstand binnen 14 Tagen nach dem genannten Kündigungstermin geräumt zu übergeben oder binnen 4 Wochen gegen die Aufkündigung Einwendungen einzubringen. Da... mehr lesen...
Norm: ZPO §474 Abs1JN §44 Abs1AußStrG 2005 §56 Abs2
Rechtssatz: Auch im Außerstreitverfahren hat das unzuständige Rechtsmittelgericht, dem ein Rechtsmittel vorgelegt wird, in analoger Anwendung des §474 Abs1 ZPO dieses dem zuständigen Rechtsmittelgericht zu überweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 237/08m Entscheidungstext OGH 19.11.2008 3 Ob 237/08m ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob gegen die im
Spruch: genannten Beschlüsse des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien Rechtsmittel, die er als "Revisionsrekurse" bezeichnete. Beide Rechtsmittel sind nicht von einem Rechtsanwalt unterfertigt. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien trug dem Kläger die Verbesserung der Rechtsmittel durch Unterfertigung durch einen Rechtsanwalt auf, wobei es darauf verwies, dass die Rechtsmittel als Rekurse an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zu werten... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko, Dr. Tittel, Dr. Baumann und Hon. Prof. Dr. Danzl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Stadt W*****, vertreten durch Dr. Peter Rudeck und Dr. Gerhard Schlager, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei Alfred P*****, vertreten durch Mag. Paul Hoffmann, Rechtsanwalt i... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen hat der Berufung der klagenden Partei gegen das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien vom 24. 10. 2001 Folge gegeben und der Klägerin ab 1. 1. 2001 eine Entschädigungsleistung nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz zugesprochen. Weiters wurden der Klägerin die mit EUR 437,14 (darin EUR 72,86 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens zuerkannt. Die Berufungsentsch... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund der Entscheidung 1 Ob 266/99w wurde der Akt dem Erstgericht zurückgestellt, weil zeitgleich mit dessen Aktenvorlageverfügung (13. 9. 1999) - somit noch vor der Vorlage der Noten an den Obersten Gerichtshof zur Entscheidung über die ordentliche Revision des Klägers - über das Vermögen der zweitbeklagten Partei mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 13. 9. 1999 der Anschlusskonkurs eröffnet wurde. Seither ist das Verfahren gemäß § 7 Abs 1 KO unterbrochen. A... mehr lesen...
Begründung: In dem noch nicht rechtskräftig erledigten Prozeß, dessen Wiederaufnahme die Klägerin anstrebt, begehrt diese die Rückabtretung eines Geschäftsanteiles an einer Gesellschaft mbH und Rechnungslegung. Die Klagebegehren des Vorprozesses wurden von den Vorinstanzen abgewiesen. Die Klägerin erhob eine außerordentliche Revision und brachte am selben Tag eine an das Berufungsgericht gerichtete Wiederaufnahmsklage ein, mit der Wiederaufnahmsgründe nach § 530 Abs 1 Z 2, 3, 6... mehr lesen...
Norm: ZPO §474 Abs1ZPO §519 Abs1 Z2 HZPO §532 Abs2
Rechtssatz: Überweist das Berufungsgericht des Vorprozesses die Wiederaufnahmsklage an das Erstgericht, richtet sich die Zulässigkeit des Rekurses gegen den Überweisungsbeschluß nach § 519 Abs 1 Z 2 zweiter Fall ZPO. Entscheidungstexte 6 Ob 316/98h Entscheidungstext OGH 22.04.1999 6 Ob 316/98h ... mehr lesen...
Begründung: In dem zu 1 Cg 366/93b des Landesgerichtes Salzburg anhängigen Verfahren verpflichtete der erkennende Senat mit Teilurteil vom 17. 12. 1997 (3 Ob 12/98f) in Stattgebung der außerordentlichen Revision des dortigen Klägers (jetzt Wiederaufnahmsbeklagten) den dortigen Beklagten (jetzt Wiederaufnahmskläger), auf dem näher umschriebenen strittigen Teil des Grundstückes des Klägers Bewirtschaftungshandlungen jeder Art, insbesondere das Errichten von Zäunen, die Entfernung... mehr lesen...
Norm: ZPO §474 Abs1ZPO §530 Abs1 Z7 AZPO §530 Abs1 Z7 G1ZPO §532 Abs2ZPO §534 Abs1
Rechtssatz: Wird eine Wiederaufnahmsklage statt beim Prozeßgericht bei einer höheren Instanz des Vorprozesses eingebracht, sodaß sie im Sinne des § 474 Abs 1 ZPO an das Prozeßgericht überwiesen wurde, ist für die Einhaltung der Frist des § 534 Abs 1 ZPO das Einlangen der Klage beim Gericht höherer Instanz entscheidend. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Auf vier Liegenschaften des Klägers sind Simultanhypotheken zugunsten der beklagten Bank eingetragen. Aufgrund eines vollstreckbaren Notariatsaktes beantragte sie am 20.12.1995 die parzellenweise Versteigerung aller dieser Liegenschaften. Diesen Antrag bewilligte das Bezirksgericht Frankenmarkt zu AZ 5 E 2321/95b (jeweils im laufenden Rang). Auf Rekurs des Klägers änderte das Landesgericht Wels diese Entscheidung in eine Antragsabweisung ab. Rechtlich... mehr lesen...
Begründung: Zu 2): Das Handelsgericht Wien wies die Klage mit Beschluß vom 16.November 1996 wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs zurück und erkannte die klagende Partei schuldig, den beklagten Parteien die mit 173.690,02 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen zu bezahlen (ON 24). Die klagende Partei erhob gegen diese Entscheidung Rekurs und beantragte, ihrem Rechtsmittel "hinsichtlich der Kostenentscheidung hemmende Wirkung zuzuerkennen" (ON 25). Das Erstgericht gab dies... mehr lesen...
Norm: ZPO §474 Abs1ZPO §532 Abs1ZPO §532 Abs2
Rechtssatz: Auch für Wiederaufnahmsklagen gilt - in Abkehr von SZ 44/145 ua - der allgemeine Grundsatz (§ 474 Abs 1 ZPO), dass das angerufene unzuständige Gericht das in Form einer Klage zuführende Rechtsmittel im weiteren Sinn (=Wiederaufnahmsklage) nicht zurückweisen darf, sondern an das zuständige Gericht amtswegig überweisen muss (so Fasching nunmehr in LuHB 2.Auflage Rz 2076). ... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXXIVJN §46 Abs1ZPO §261 Abs6ZPO §474 Abs1
Rechtssatz: Die Vorschriften über die Bindung an rechtskräftige Entscheidungen über die Zuständigkeit und an Überweisungsbeschlüsse haben den Zweck, Kompetenzkonflikte nach Möglichkeit von vornherein auszuschließen, wobei der Gesetzgeber in Kauf nimmt daß allenfalls auch ein an sich unzuständiges Gericht durch eine unrichtige Entscheidung gebunden wird. Diesem Grundgedanken des Gesetzes w... mehr lesen...
Norm: ZPO §474 Abs1ZPO §514 AZPO §520 E4
Rechtssatz: § 474 Abs 1 ZPO ist im Rekursverfahren analog anzuwenden (hier: Funktionelle Unzuständigkeit des OLG zur Entscheidung über einen Rekurs gegen einen berufungsgerichtlichen Beschluß eines Gerichtshofes erster Instanz). Entscheidungstexte 6 Ob 592/79 Entscheidungstext OGH 18.04.1979 6 Ob 592/79 ... mehr lesen...