Begründung: Das Erstgericht sprach mit seinem Urteil aus, dass die gerichtliche Aufkündigung rechtswirksam und die Beklagte schuldig sei, das näher bezeichnete Bestandobjekt geräumt an die Klägerin zu übergeben. Das Berufungsgericht gab mit dem angefochtenen Urteil der (nur) von der Nebenintervenientin erhobenen Berufung nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Gegen das am 15. 10. 2010 zugestellte Urteil des Berufungsgerichts erhob (nur) die Ne... mehr lesen...
Begründung: Von dem zur Zl. VIIa-371.20.25 der Vorarlberger Landesregierung geführten Umlegungsverfahren „W*****“ war (ua) die EZ 5911 GB ***** erfasst, zu dessen Gutsbestand (ua) das GST-NR 4372/2 gehörte. Mit diesem Grundstück war realrechtlich das Miteigentum zu einem Viertel an der Liegenschaft EZ 2077 GB ***** bestehend aus dem 161 m² großen GST-NR 19461 (Straßenanlage) verbunden, was in der EZ 5911 durch die Eintragung unter A2-LNR 5a „Stand 1914 Miteigentumsrecht zu ¼ Anteil ... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Klosterneuburg erließ gegen den nunmehrigen Kläger einen Zahlungsbefehl, der diesem am 29. Jänner 2007 persönlich zugestellt wurde. Mit der am 2. Mai 2008 bei Gericht eingelangten Nichtigkeitsklage begehrt der nunmehr durch einen Sachwalter vertretene Kläger, den Zahlungsbefehl als nichtig aufzuheben, da er bei dessen Zustellung prozessunfähig gewesen sei. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Ersturteil wurde nach der Aktenlage dem Beklagte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil und Dr. Hopf und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Glawischnig in der Rechtssache der klagenden Partei N***** G*****, vertreten durch Mag. Ute Svinger, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei B***** G*****, vertreten durch Dr. Christian Gassauer-Fleissner,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei R***** reg. GenmbH, *****, vertreten durch Dr. Josef Broinger, Mag. Markus Miedl und Mag. Klaus F. Lughofer, Rechtsanwälte in Linz, wider die verpflichteten Parteien 1. Alfred B*****, und 2. Edith Maria B*****, beide *****, ve... mehr lesen...
Norm: ZPO §416 Abs2ZPO §472ZPO §484ZPO §513
Rechtssatz: Nach Entscheidung und Abgabe des Aktes an die Kanzlei ist die Zurückziehung des Rechtsmittels nicht mehr zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 2155/96k Entscheidungstext OGH 25.06.1996 1 Ob 2155/96k 8 ObA 218/99p Entscheidungstext OGH 07.10.1999 8 ObA 218/99p Beisatz: Hier: Zurück... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2aZPO §1 AaZPO §208 BZPO §472
Rechtssatz: Ein dem Gericht gegenüber abgegebener Rechtsmittelverzicht setzt Prozeßfähigkeit voraus. Entscheidungstexte 9 Ob 516/95 Entscheidungstext OGH 13.09.1995 9 Ob 516/95 Veröff: SZ 68/163 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0075259 ... mehr lesen...